Zehn Thesen zum Seminar

„Alte Werte - neue Werte - keine Werte?"

von Helmut Welger

1. Werte, die an einem Ort oder zu einer Zeit sehr stark ausgeprägt sind, lassen sich (mindestens ansatzweise) in (nahezu allen) anderen Zeiten und Orten ebenfalls finden.

2. Was die kulturellen Wertsysteme der verschiedensten Zeiten und Orte unterscheidet, ist weniger ein spezifischer Wert oder ein spezifisches Bündel von Werten, das einem von ihnen ausschließlich zu eigen ist, als der unterschiedliche Rang, der in ihnen einzelnen Werten zukommt. Was ein Wertsystem von einem anderen unterscheidet, ist eine unterschiedliche Hierarchie von Werten - ein unterschiedliches Wert-Profil.

3. Die Rangposition eines Wertes ergibt sich aus den verschiedensten - auch widersprüchlichen - soziologischen, ökonomischen und ideologischen Faktoren. Der Wert spiegelt in letzter Instanz den Grad wider, in dem etwas zur Aufrechterhaltung und zum guten Funktionieren der gesellschaftlichen Organisation notwendig ist. Veränderungen des ökonomischen und politischen Systems fördern oder erzwingen gar einen Wertewandel, der sowohl Wertgewinne als auch Wertverluste umfaßt. „Alte Werte" sind, vereinfacht gesagt, solche, die einem älteren ökonomischen und politischen Zustand entsprechen, „neue Werte" solche, die einem neuen gesellschaftlichen Zustand entsprechen.

4. Das Ausmaß der aktuellen gesellschaftlichen Wertverwirklichung wird meist stark unterschätzt; dafür sind insbesondere die folgenden psychologischen Faktoren verantwortlich:

Negative Abweichungen des Ist-Zustandes vom Soll-Wert, d.h. Mängel, haben einen erhöhten Aufmerksamkeitswert.

• Das Wertbewußtsein ist beharrlich, es weist, einmal „programmiert", eine gewisse Resistenz gegen Veränderungen, gegen Umwertungen auf.

Das erklärt auch charakteristische Wahrnehmungsunterschiede zwischen alten und jungen Menschen:

• Ältere Menschen haben den Wertwandel zu allen Zeiten vor allem als Verfall alter Werte, als Sittenverfall wahrgenommen.

• Jüngere Menschen hingegen haben im Kurs gefallene alte Werte nicht mehr zum alten Kurs verinnerlicht; sie sind jedoch offener für die neuen Werte. Deshalb nehmen sie stärker die Noch-nicht-Verwirklichung dieser neuen Werte wahr.

Diese Einstellungen, so sehr sie zuweilen die Tatsachen verzerren, sind evolutionär wohl eher vorteilhaft.

5. Wenn wir sagen: alte Werte sind nicht immer gut, neue Werte sind nicht immer schlecht, dann legen wir natürlich einen eigenen Bewertungsmaßstab an; wir bewerten die Werte. In Deutschland sind alte Werte oft auch vordemokratische, ja antidemokratische Werte. Wenn man Demokratie selbst als einen Wert ansieht, dann muß man das Veralten, d.h. den Kursverlust solcher alten Werte begrüßen.

6. Demokratische, d.h. freiheitliche Werte sind einer Großgesellschaft mehr gemäß als vor- und antidemokratische, weil sie Dissens, und damit die Pluralität der Lebensformen, handhabbar und lebbar machen, statt zu versuchen, den Dissens gewaltsam zu beseitigen, was auf die Dauer immer scheitern muß. Die demokratischen Werte bestimmen nicht so sehr inhaltlich, wie man leben und denken soll, sondern zielen eher auf formelle Regelung des Umgangs mit Dissens. Juristisch gesprochen, sind sie eher prozessual (prozedural) als materiellrechtlich.

7. Handlungs- und Gedankenfreiheit sind somit aus der Sicht des Individuums die eigentliche Substanz der demokratischen, neuen Werte.

Anmerkung: Es ist in diesem Zusammenhang daran zu erinnern, daß die moderne Demokratie jener angelsächsischen Rechtsentwicklung entstammt, die mit der Magna Charta Libertatum 1215 begann. Es handelt sich dabei um ein sehr allmählich entwikkeltes, gegen den Souverän gerichtetes System von Freiheits- und Mitbestimmungsrechten. Denker wie Locke und Montesquieu haben dieses System gedanklich zu erfassen und zu glätten versucht. Soweit das Volk als Souverän an die Stelle des Königs trat, ist es in diesem System in einer eigenartigen Doppelrolle:

• einerseits als kollektiver Souverän, als oberster Herrscher,

• andererseits als mit Freiheits- und Mitbestimmungsrechten gegen den Herrscher ausgestattete Vielheit der (Rechts-)Untertanen.

Dieses System, das ursprünglich „Liberalismus" hieß (nicht zu verwechseln mit dem Wirtschaftsliberalismus, auf den die Bedeutung des Ausdrucks heute begrenzt ist) ist die moderne Demokratie. Mit der antiken griechischen Demokratie, die bekanntlich gescheitert ist - das Nötige kann man in Platons „Politeia" nachlesen -, hat dieses eigenartige, raffinierte System wenig zu tun. Es ist gegen die „Despotie des Volkes" ebenso gerichtet wie nur je gegen die Despotie der Könige; der Schutz der individuellen Autonomie, die Rechte von Minderheiten, sind aus dem Gedanken der Volks- oder Mehrheitsherrschaft nicht begründbar. (Die amerikanischen Verfassungsväter beispielsweise haben mit großer Klarheit erkannt und ausgesprochen, daß die Verfassung Vorkehrungen gegen die Despotie des Volkes treffen sollte.) Erst die klassizistisch-antikisierende Mode des frühen 19. Jahrhunderts benannte dieses System sehr irreführend und schief als „Demokratie"; inzwischen war der negative Beiklang, den das Wort wegen des Scheiterns der attischen Demokratie mehr als zweitausend Jahre hatte, verblaßt. Wer „Demokratie" - gemäß wörtlicher Übersetzung des Begriffes aus dem Griechischen - einfach als „Volksherrschaft" versteht, der verkennt die feststehende Bedeutung, die der Begriff aufgrund der rechtsgeschichtlichen Entwicklung in der heutigen Staatslehre hat: nämlich ein System der Freiheitswahrung durch Einschränkung und Kontrolle der Gewalten. (Um das Spezifische der modernen Demokratie zu kennzeichnen, finden umständliche Formeln wie „Demokratie und Rechtsstaat" oder „freiheitlich-demokratische Ordnung" Verwendung. Vielleicht sollte man die moderne Demokratie, gemäß einem Vorschlag des Demokratietheoretikers Sartori, zur klareren Unterscheidung von bloßer Volksherrschaft als „Liberaldemokratie" bezeichnen.)

Das System der Freiheitsrechte ist in den verschiedenen Menschenrechtskatalogen konkretisiert worden. Durch die UNO-Deklaration der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 hat es allgemeine völkerrechtliche Geltung erlangt. (Siehe Anhang.)

8. In der heutigen Zeit hat in unserer Kultur der Wert verschiedener Tugenden abgenommen, andere sind wertvoller geworden. Es ist unverkennbar, daß vor allem der Wert jener Tugenden, die eigene und fremde Freiheit und Mitbestimmung sichern (man könnte sie als „liberaldemokratische Tugenden" bezeichnen), sich erhöht hat, während die Wertschätzung von Unterwerfungstugenden abgenommen hat.

• Z.B. ist der Wert des Gehorsams, definiert als Bereitschaft, Anweisungen unbedingt zu befolgen, erkennbar geringer geworden. Gerade die Komplexität des modernen Lebens erfordert so viel Entscheidungsautonomie, so viele sachlich-technische und moralische Kontrollen („Checks"), auch aus der Perspektive des Anweisungsempfängers, daß es in deutlich weniger Fällen als früher sinnvoll ist, Anweisungen unbedingt, d.h. ohne Checks, zu befolgen. Ebenso hat der praktische Wert von Fleiß, Bescheidenheit, Pflichterfüllung, Disziplin abgenommen, ohne jedoch auf Null gefallen zu sein, denn ein gewisses Maß davon - wenn auch ein geringeres als früher - ist für das Funktionieren jeder, auch der heutigen Gesellschaft unverzichtbar.

• Stattdessen hat nun der Wert u.a. der folgenden Dispositionen (Tugenden) zugenommen: Kreativität, Spontaneität, Risikofreudigkeit, Querdenken, Einfühlungsvermögen in die Perspektive des anderen, zuhören können, beobachten können, sich selbst zurückstellen können, Fähigkeit zu konstruktiver, kooperativer Konfliktaustragung, Mitdenken, Mithandeln, Bereitschaft zum Übernehmen von Verantwortung. Für die Wirtschaft ist besonders die Fähigkeit wichtig, zu erkennen, was der Konkurrent besser macht, herauszuspüren, wo die Bedürfnisse des Kunden sind und wo in Zukunft neue Märkte entstehen können.

9. Es gibt Werte und Normen, die sich über lange Zeit hin unter den unterschiedlichsten Gegebenheiten bewährt haben. Diese sind kraft ihrer sachlichen Notwendigkeit, ihrer Bewährung, teils auch, weil sie schon genetisch verankert sind, universell verbreitet und überall als hochrangig angesehen; sie können daher ethische Universalien genannt werden.

Zu den wichtigsten dieser Universalien gehören:

• die Goldene Regel („Was du nicht willst, was man dir tu’, das füg’ auch keinem anderen zu" und „Behandle andere so, wie du selbst behandelt sein willst" und andere Formulierungsvarianten);

• die vier in allen wichtigen Religionen bekannten Hauptgebote: 1. Du sollst nicht töten, 2. du sollst nicht ehebrechen, 3. du sollst nicht stehlen, 4. du sollst nicht lügen. (Siehe Anhang.) Es ist zu beachten, daß die Gebote, absolut genommen, zu starr sind, so daß zu Recht in jeder Kultur spezifische Einschränkungen all dieser Gebote bestehen.

Anmerkung: Diese universell hochrangigen Werte und Normen sind in einer lesenswerten „Erklärung der Menschenpflichten" konkretisiert und den Vereinten Nationen und der Weltöffentlichkeit zur Diskussion vorgelegt worden vom „InterAction Council". Lesenswert ist auch Küngs „Erklärung zum Weltethos", die beim „Parlament der Weltreligionen" von Vertretern vieler Religionen angenommen wurde. (Abdruck dieser Erklärung auf Anforderung bei philoSOPHIA erhältlich.)

10. Waren moralische Werte und Normen ursprünglich fraglos gültig, wie von einer höheren Macht, einem virtuellen kollektiven Willenszentrum gestiftet, so enthüllen sie sich nun immer mehr als zweckrationale Regelungen des sozialen Zusammenlebens. Das Willenszentrum nimmt immer mehr die Gestalt einer mit der Regelsetzung bewußt und ausdrücklich beauftragten gesellschaftlichen Institution an. So hat sich geheiligtes Herkommen in gesetztes Recht verwandelt, das viele herkömmliche Funktionen der Moral übernommen hat. Man kann die These wagen, daß diese Tendenz sich weiter fortsetzt, bis der Unterschied von Recht und Moral verschwunden ist.