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Beiträge zur geistigen Situation der Gegenwart Jg. 3 (2002), Heft 2
Marburger Forum: Herr Pfarrer Kriesi, Sie sind der Ressortleiter Freitodbegleitung der Schweizer Exit-Gesellschaft. Wie Ihnen natürlich bekannt ist, würden viele Ihrer kirchlichen Kollegen in Deutschland bereits auf diese Bezeichnung negativ reagieren ...
Werner Kriesi: Negativreaktionen von Pfarrern überraschen mich nicht, ist doch hinreichend bekannt, dass viele verantwortliche Leute innerhalb der Kirchen einem archaischen Welt- und Gottesbild verhaftet sind. Das führt in manchen heutigen existentiellen Fragen zu rückwärtsorientierten Antworten. Dass so viele Menschen ein solch hohes Alter erreichen können und die Medizin in der Lage ist, alte Menschen weit über ihre biologischen Grenzen hinaus künstlich am Leben zu erhalten, mit allen Folgen qualvoller Hinfälligkeit, stellt in der gesamten Menschheitsgeschichte ein erstmaliges Phänomen dar. Abgesehen davon führen die fantastischen Möglichkeiten der Medizin zu einer paradoxen Hinterseite: Zu einer oft unerträglichen Verlängerung des Sterbeprozesses. Angesichts der heute gelebten Situation in den westlichen Industrienationen wirken einige immer wieder repetierte theologische Sätze vollkommen absurd. Wie etwa: Gott allein bestimmt die Stunde des Sterbens! Oder: Gott allein ist der Herr über Leben und Tod, er hat uns Menschen das Leben geschenkt, ihm allein ist erlaubt, unser Ende zu bestimmen. Niemals darf der Mensch seine Todesstunde selber bestimmen, das Sterben liegt nicht in unserer Verfügungsgewalt.
Angesichts der täglichen Realität, in welcher Mediziner entscheiden, ob Behandlungen begonnen oder abgebrochen werden, ob Operationen gewagt oder nicht gewagt werden, ob Hochbetagte gegen Grippe geimpft werden oder nicht, ob Komatöse künstlich ernährt werden oder nicht, wirken oben genannte theologischen Sätze wie hilf- und m.E. sinnlose Beschwörungsformeln.
Zu erwähnen ist, dass viele Schweizer Pfarrer sich von antiquierten Vorstellungen gelöst haben und der Sterbehilfe von Exit positiv gegenüberstehen. In Deutschland liegen die Verhältnisse, soweit ich informiert bin, insofern anders, als die Pfarrerschaft viel stärker in die Autorität der kirchlichen Obrigkeit eingebunden ist, als dies in der Schweiz der Fall ist.
MF: Wie genau ist Exit aufgebaut, welche Ressorts gibt es?
W.K.:Etwas über 50 000 Mitglieder bilden die Basis unseres Vereins. Jedes Mitglied besitzt eine Patientenverfügung, die nach internationalen Vereinbarungen Rechtsverbindlichkeit beansprucht. Geleitet wird der Verein von einem Vorstand von derzeit sechs Personen, welche von der jährlich einmal stattfindenden Generalversammlung für eine Amtsdauer von jeweils drei Jahren gewählt werden.
Eine Gruppe von neun Frauen und Männern arbeiten als ehrenamtliche FreitodhelferInnen. Sieben Vertrauensärzte sind teilzeitlich im Einsatz, vor allem für die Abklärung von Gesuchen um Freitodbegleitungen. Eine Ethikkommission von vier Fachleuten wirkt in verschiedener Hinsicht beratend und eine Geschäftsprüfungskommission von drei Mitgliedern überwacht die Tätigkeit des Vorstandes und erstattet der Generalversammlung einen jährlichen Bericht.
MF: Wer wendet sich an Sie?
W.K.: Mitglieder, die erkranken und Beratung benötigen, ob und wie die Patientenverfügung angewendet und umgesetzt werden soll.Im weiteren Mitglieder, die sich mit dem Gedanken an einen Freitod befassen. Manchmal beschränken sich die Kontakte auf informative Vorgespräche, nicht selten jedoch handelt es sich um Schwerkranke, die bereits fest entschlossen sind, sich auf diese Weise zu einem schmerzlosen Tod verhelfen zu lassen.
MF: Welchen Menschen können Sie helfen und welchen nicht?
W.K.: Somatisch Erkrankte, vor allem Krebspatienten, fortgeschrittene MS oder Parkinsonerkrankungen, etwas seltener die amyotrophen Lateralsklerosen. In den Statuten haben wir folgende allgemeine Formulierung: Freitodhilfe kann beansprucht werden bei hoffnungsloser Prognose, bei unzumutbarer Behinderung oder bei unerträglichen Schmerzen.
Bei den üblichen Lebenskrisen, die in unserer Gesellschaft häufig zu Suiziden führen, können wir keine Hilfe leisten.
MF: Wie genau sieht die Freitodbegleitung aus?
W.K.: Nach den ersten Kontaktgesprächen wird einem Sterbewilligen ein Freitodhelfer oder eine Helferin zugeteilt, natürlich unter Berücksichtigung der Wünsche des Betreffenden. Auf Grund einer schriftlichen Diagnose stellt ein Arzt das Rezept aus für das Sterbemittel, ein hochdosiertes Barbiturat.Das kann der behandelnde Arzt selber sein, oder dann ein Vertrauensarzt von Exit, der mit dem Patienten ein eingehendes Gespräch führt. Der Freitodhelfer klärt dann die Lebensverhältnisse ab und versucht vor allem eine Vertrauensbasis herzustellen. Sofern nötig und erwünscht werden auch Gespräche mit den nächsten Angehörigen geführt, oft auch mit den zuständigen Ärzten, sofern der Sterbewillige die Erlaubnis dazu gibt. Wichtig für uns ist die Überzeugung, dass der Sterbewunsch entschieden und stabil ist. Zum vereinbarten Termin bringt der Sterbehelfer das Sterbemittel in die Wohnung des Betreffenden, klärt noch einmal definitv ab, ob die sterbewillige Person wirklich entschlossen ist, lässt dann eine Freitoderklärung zu Händen der Behörde unterschreiben. Vor der Einnahme des Mittels, das in Wasser aufgelöst wird, können sich die verschiedensten Szenarien abspielen: Abschiedsgespräche, ein gemeinsames Essen, manchmal eine Art Abendmahl, hie und da ein Gebet, ein schönes Gedicht, nicht selten mit Musik, mit Kerzen oder Blumen, manchmal aber auch ganz nüchtern, ohne irgendetwas, wie der Sterbewillige das wünscht.Nicht selten versammeln sich ganze Gruppen von Angehörigen und Freunden. Es kann aber auch sein, dass zwei Exitleute ganz allein sind mit dem Betreffenden.
Nachdem wir den Tod des Patienten festgestellt haben, informieren wir die Polizei, die sofort nach der Benachrichtigung eine sogenannte Legalitätskontrolle durchführt, denn bekanntlich könnte jeder Suizid auch ein getarnter Mord sein. Da Exit- und auch die Angehörigen- an seriösen Kontrollen interessiert sind, übergeben wir den Behörden freiwillig die schriftliche Diagnose, das Arztrezept für das Barbiturat, die unterschriebene Freitoderklärung, einen genau protokollierten Ablauf der Begleitung und den Mitgliederausweis von Exit. Abgesehen von persönlichen Befragungen geben diese Dokumente Gewähr, dass der Sterbewillige sterben wollte und den entscheidenden Akt auch selber vollzogen hat: nämlich durch die orale Einnahme des Barbiturats ohne jeglichen Druck von aussen.
MF: Trotzdem möchte ich noch einmal nachgfragen: kann man hier Missbrauch, gleich von welcher Seite, ausschließen?
W.K.: Die bisherigen Schilderungen klären wohl hinreichend, dass ein Missbrauch faktisch ausgeschlossen ist. Die Behörden kontrollieren uns. Die Ärzte sind gar nicht interessiert, dass ihre Patienten selbstbestimmend ihr Todesstunde festsetzen. Unsere Organisation klärt ab , ob seitens der Angehörigen Druck ausgeübt werden könnte. Meistens bieten Angehörige vorerst einmal Widerstand gegen diese Todesart und nicht selten verzichten schwer Kranke auf Freitodhilfe, weil die Angehörigen sich dagegen wehren.
MF: Können die unheilbar kranken Menschen, die sich für den Freitod entschieden haben, den Zeitpunkt ihres Sterbens selber festlegen?
W.K.: Innerhalb der organisatorischen Möglichkeiten der betreffenden HelferInnen wählt der Sterbewillige den Sterbetermin selber. Wobei zu erwähnen ist, dass immer wieder einmal ins Auge gefasste Termine mehrmals verschoben werden vom Betreffenden. In schweren Leidenssituationen passiert es immer wieder, dass Sterbewillige sehr drängen auf einen sofortigen Termin und unzufrieden sind, wenn wir einige Tage benötigen für Vorbereitung und Abklärung.
MF: Garantiert das von Exit verabreichte Mittel wirklich einen schmerzfreien Tod?
W.K.: Wenige Minuten nach Einnahme des Mittels fällt der Patient in einen narkoseähnlichen Zustand, und ohne wieder zu erwachen setzt nach einiger Zeit, meistens in weniger als einer halben Stunde, die Atemtätigkeit aus. Nach heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen handelt es sich um einen vollkommen schmerzfreien Vorgang, denn im selben narkotischen Zustand werden Operationen durchgeführt, von denen die Patienten bekanntlich gar nichts spüren, also ein schmerzloses Sterben im tiefen Schlafzustand.
MF: Helfen können Sie aber nur organisch, nicht psychisch Kranken? D.h. Sie müssen etwa jemanden, der seit langem an schweren Depressionen leidet, abweisen?
W.K.: Im Blick auf psychisch kranke Menschen gilt vorläufig ein uns selbst auferlegtes Moratorium. Im Gegensatz zu somatischen Diagnosen kann bei schwer Depressiven nie sicher bewiesen werden, ob eine Rückgewinnung von Lebensqualität möglich ist oder nicht. Immer wieder kommt vor, dass psychisch Kranke, denen wir Sterbehilfe verweigerten, ohne unsere Hilfe aus dem Leben scheiden, oft leider mit brutalen Methoden.
MF: Offensichtlich kommen Sie wegen Ihrer Tätigkeit nicht mit Ihrem Glauben in Konflikt. Sie meinen folglich nicht, dass Gott diese Form des Suizids für Sünde hält?
W.K.: Alle monotheistischen Religionen leiden m. E. an einem autoritären Gottesbild. Der allmächtige und allgegenwärtige Gott als absoluter Befehlshaber und der Mensch als Knecht und Diener, als Unterworfener, der sich dem unbeugsamen Willen dieses Gottes zu fügen hat, für den Historiker ist nicht schwer zu erkennen, dass dieses Gottesbild die autokratische Herrscherkultur der Antike spiegelt. Zu diesem Herrschaftsverständnis gehört die traditionelle Haltung zur Bibel als "Heiliges Buch", das uns den Willen Gottes unmissverständlich offenbaren soll. Von beiden Vorstellungen habe ich mich radikal losgelöst, denn unschwer lässt sich erkennen, dass die monotheistischen Religionen unsägliches Elend über die Menschheit gebracht haben. Unser Handeln bei Exit orientiert sich nicht an vorgegebenen Dogmen und heiligen Sätzen, sondern allein am konkreten Leiden der Menschen. Und damit meine ich, handeln wir im Sinne von Jesus von Nazareth, der ja auch mit den Traditionalisten und religiösen Legalisten in Konflikt geraten ist. Warum so viele Pfarrer dogmengebunden denken, müsste von der Tiefenpsychologie beantwortet werden. Von der Kanzel zitieren die kirchlichen Verkündiger Martin Luther "Von der Freiheit eines Christenmenschen" oder Dietrich Bonhoeffer mit seinem berühmten Wort von der "Nichtreligiösen Interpretation" der Bibel, oder Dorothee Sölle, "Die Wahrheit ist konkret", oder sie stimmen Drewermann zu, der in seinem früheren Buch "Die Kleriker" ziemlich schonungslos und schlüssig die grundsätzlich autoritären Denkstrukturen der meisten Geistlichen aufgedeckt hat. Vielleicht ist Denken und Handeln in hergebrachten geistigen Traditionen eine uneingestandene Form der Angstbewältigung, vielleicht aber auch nur die schonungsvollste Art mit möglichst wenig Anfeindung durch unser sehr kompliziertes Leben zu kommen, was trotz allem auch ein Stück weit meinem persönlichen Bedürfnis entspricht.
MF: Halten Sie das Argument, ein freierer Umgang mit dem eigenen Tod bewirke einen "Dammbruch", für stichhaltig? Ihre Gegner meinen damit, eine Schwächung des Tabus oder Verbots "Hand an sich zu legen", wie es Jean Améry nannte, könne die "Unantastbarkeit des Lebens" auf letztlich nicht mehr kontrollierbare Weise angreifen.
W.K.: Was heisst "freierer Umgang mit dem Tod"? Eine Freitodhilfe bei Exit entspricht ja nicht einem Suizid, wie er häufig in unserer Gesellschaft vorkommt. In wohl allen Fällen handelt es sich um eine selbstbestimmte Verkürzung des Sterbeprozesses. Viele medizinische Interventionen verlängern nicht das Leben, sondern das Sterben. Schon ein römischer Denker wie Seneca befasste sich mit diesem Thema in einem Brief an Plinius wenn er schreibt: "Es ist ein grosser Unterschied, ob man das Leben oder das Sterben verlängert und die Götter werden sicher nichts dagegen haben, wenn man den Geist aus einem zerfallenden Körper erlöst." Christliche Theologen werden in ihrer gewohnten Überheblichkeit über "heidnisches Denken" eine solche Einstellung wahrscheinlich disqualifizieren. Das ändert aber nichts daran, dass ich in dieser stoischen Philosophie mehr vernunftvolle Liebe entdecke, als in den christlichen Positionen.
Wie sollte eine freiere Einstellung in Bezug auf die Sterbehilfe einen "Dammbruch" bewirken, zumal schwer und hoffnungslos leidende Menschen diesen Schritt – wenn auch mit unserer Hilfe- selber vorziehen. Exit entscheidet nie, ob ein Leidender stirbt. Exit entscheidet lediglich, ob wir mit unserem schmerzlosen Mittel Hilfe bieten oder nicht. In unzähligen Fällen entscheiden Mediziner oft in aller Stille, ob eine lebenserhaltende Massnahme eingesetzt oder abgebrochen wird. Damit werden täglich Sterbeentscheide getroffen in unseren Krankenhäusern, von denen niemand spricht und man lässt Menschen sterben, weil Behandlungen nur das Leiden verlängern würden. Was heisst dann in diesem Kontext "Unantastbarkeit des Lebens"? So oder so: Die heutigen medizinischen Möglichkeiten verlangen täglich von Menschen getroffene Entscheidungen, ob und wie diese eingesetzt werden.
MF: Ist dieses Tabu über dem Freitod nur ein anderer Ausdruck der Scheu vor dem Tod überhaupt, oder gibt es noch andere Gründe dafür?
W.K.: Der gesellschaftsübliche Freitod wird in unserer Wertvorstellung mit irgend einer Form von persönlichem Versagen in Verbindung gebracht und ist dadurch mit Schuld- und Schamgefühlen besetzt. Zudem wurde der Freitod bereits in den ersten Jahrhunderten von einigen Kirchenvätern dämonisiert und mit ewigen Höllenstrafen bedroht. Vermutlich ist das unter anderen Motiven als Abwehrreaktion gegen überbordende christliche Todesschwärmerei zu verstehen, von enthusiastischen Christen, die sich vor allem nach dem Märtyrertod sehnten und diesen in jeder möglichen Form provozierten. In etlichen nichtchristlichen Kulturen ist das frei bestimmte Sterben von Hochbetagten, deren Lebenskräfte erschöpft sind, selbstverständlich und kann ohne Tabu vollzogen werden.
MF: Könnte sich nicht eine Gesellschaft eher weiterhin humanisieren und demokratisieren, die den Tod in seiner Notwendigkeit anerkennt und auch den Suizid versteht und in gewissen Fällen toleriert?
W.K.: Ich bin überzeugt: Wer sich mit dem Tod auseinandersetzt und sich zutiefst versöhnt mit dem Gedanken, dass unser Leben ein Ende hat, lebt freier, gelöster, intensiver und in jeder Beziehung unabhängiger. Zu diesem geistigen Prozess gehört die Freiheit der Selbstbestimmung über Zeit und Form des eigenen Sterbens. Selbstverständlich mit liebevoller Rücksicht auf die soziale Einbettung, auf die Menschen, die mit uns das Leben teilen. Eine Befreiung aus der moralischen Diktatur von vorgegebenen Normen aus der Vergangenheit hätte ohne Zweifel politische Auswirkungen zugunsten wirklicher demokratischer Verhältnisse in unserer Gesellschaft. Politische, medizinische und klerikale Autoritäten verlören die heute noch praktizierte Gewalt, welche diese Instanzen über einen grossen Teil der Menschen ausüben. Denn diese Autoritäten hätten den Menschen zu dienen und nicht über sie zu herrschen, wie das heute weitgehend der Fall ist. Einen freibestimmten Tod bei unheilbarer Krankheit oder in hohem Alter verstehe ich als Schritt aus selbstverschuldeter Unmündigkeit, wie Kant dies formuliert hat, und alle Autoritäten, welche die Befreiung der Menschen aus Abhängigkeiten jeder Art verhindern wollen, verstehen wohl jeden Freitod von Exit als sichtbares Zeichen, dass Menschen da sind, die nicht mehr bereit sind, sich mit der geistigen und religiösen Diktatur abzufinden, unter welcher auch viele westliche Menschen bis heute noch leben.
MF: Stellt Ihre Tätigkeit für Exit und natürlich konkret die Sterbebegleitung eine psychische Belastung für Sie dar und wenn ja, wie gehen Sie mit ihr um?
: W.K.Die Belastung kann ausserordentlich hoch sein. Sie wird jedoch nicht selten gemildert durch die tiefe Dankbarkeit von Sterbewilligen und deren Angehörigen, wenn sie einen würdigen Ausgang sehen, aus einem oft unerträglichen Leiden, dessen Ende in manchen Situationen nur durch zu beenden ist. Die Belastung kann verarbeitet werden durch eine gute Einbettung in einen Kreis von Angehörigen und Freunden, aber auch durch die Vertiefung in ein eigenes geistliches Leben.
MF: Können sich auch deutsche Staatsbürger an Exit wenden und wenn ja, welche Voraussetzungen gibt es?
W.K.: Gemäss unseren eigenen Bestimmungen und gesetzlichen Regelungen in Nachbarländern können wir nur in der Schweiz Freitodhilfe durchführen.
Zürich, den 16. März 2002 Pfarrer Werner Kriesi
1. Vizepräsident und Leiter der Freitodhilfe Exit, Vereinigung für humanes Sterben, Deutsche Schweiz
Das Gespräch führte Max Lorenzen