Beiträge zur geistigen Situation der Gegenwart  Jg. 3 (2002), Heft 4


 

Pfr. Franz Langstein

Kath. Kirchengemeinde „St. Johannes Ev“ (Kugelkirche) Marburg

   Sterbehilfe  –  auch ein Testfall des Menschenbildes

 

Vor Jahren schon gab es immer wieder die schlagwortartige Warnung: „Die Technik eilt der Ethik voraus.“ Ein dringender Appell, der zur Vorsicht gemahnt, dass der Mensch eines Tages mehr tun kann als er verantworten kann. Längst schon stecken wir in diesem Dilemma. Wir können technisch sehr viel, aber wie sieht es um die Ethik aus? Dürfen wir alles, was wir können? Allein die Tatsache, dass sich diese Frage kaum entscheiden lässt, zeigt, wie sehr wir in der Ethik hinterher hängen. Die Technik ist tatsächlich der Ethik vorausgeeilt.

 Hier geht es nun darum, dies anhand des Themas „Sterbehilfe“ zu verdeutlichen. Technisch gesehen können wir ein Leben fast bis ins Unendliche verlängern. Die Apparatemedizin verfügt über Möglichkeiten, ein Leben dann noch weiterleben zu lassen, wenn dies schon gar nicht mehr „lebt.“ Technisch kein Problem. Aber ethisch? Wer entscheidet über Leben und Tod? Wo sind hilfreiche Kriterien? – Hier spüren wir den Mangel an ethischen Antworten besonders deutlich.

Woher kommt dieser Mangel?

Die Faszination der Technik hat sich uns einseitig weiterentwickeln lassen. Wir sind sehr kopflastige Menschen geworden. Die Wissenschaft feierte einen Sieg nach dem anderen. Andere Gebiete des Menschen kamen da zwangsläufig zu kurz: Kunst, Religion und eben auch die Ethik. Nun stehen wir vor technischen Möglichkeiten, die uns verunsichern.

Worin liegt nun das ethische Problem der Sterbehilfe?

Es liegt im Menschenbild. War noch in einem christlichen Milieu klar, dass des Menschen Würde unantastbar ist, und zwar unabhängig von seinen Eigenschaften, so ist das heute nicht so ohne weiteres klar. „Des Menschen Würde ist unantastbar“ – unabhängig von seinen Eigenschaften – bedeutet, dass es egal ist, ob jemand weiß oder schwarz, behindert und leidend oder gesund ist: Der Mensch hat immer eine Würde. Auch im Leiden. Dieser noch im Grundgesetz verankerte Konsens wurde mehr und mehr verwässert. Die Eigenschaft des „Ungeborenseins“ z.B. genügt, um einem ungeborenen Menschen die Würde abzuerkennen. Erschreckend in dem Zusammenhang, dass auch wieder die Eigenschaft des Behindertseins genügt, um einem Menschen das Lebensrecht im Mutterleib zu nehmen. Neulich wurde sogar eine Ärztin auf Schadensersatz verklagt, weil sie die Behinderung eines ungeborenen Menschen nicht erkannt hat, und er deshalb geboren wurde. Hier erkennen wir, dass in einem wichtigen ethischen Bereich, dem Bereich der Unantastbarkeit des Lebens, wir keinen Konsens mehr haben. Wir wissen nicht, was wir davon zu halten haben. Von daher haben wir große Probleme bei der Beantwortung der Frage, ob man einem Menschen aufgrund der Eigenschaft, dass er ein leidender Mensch ist, seine Unantastbarkeit nehmen kann. Im christlichen Sinn ist diese Frage eindeutig mit „Nein“ zu beantworten. Leiden ist kein hinreichender Grund, einem Menschen die Würde der Unantastbarkeit zu nehmen. Aber wie gesagt: In dieser wichtigen ethischen Frage der Unantastbarkeit des Lebens haben wir keinen Konsens mehr. Die Ethik hängt der Technik hinterher. Von daher ist es wichtig, dass wir wieder einen gesellschaftlichen Konsens herstellen, der unserem Handeln Kriterien in die Hand gibt für ein verantwortliches Handeln. Die Frage also nach dem rechten Umgang mit der Sterbehilfe ist für mich zunächst die Frage nach einem dringenden Fortschritt in ethischen Fragen, der zu einem Konsens über die Unantastbarkeit des Lebens führen muss. Die Kirchen sind hier mit ihrem Menschenbild, das für mich als Christ von besonderer Bedeutung ist, weil es die Unantastbarkeit radikal ernst nimmt, besonders in die Pflicht genommen, sich in die Diskussionen mit einzubringen.

    Diesen Artikel als Word-Dokument herunterladen