Beiträge zur geistigen Situation der Gegenwart  Jg. 3 (2002), Heft 6


Ein Plädoyer für moralische Verantwortung und Willensfreiheit

von Bernd Ehlert

Vor einiger Zeit erschienen mehrere Interviews mit führenden Neurobiologen, etwa in der ZEIT 38/2001, in SPEKTRUM DER WISSENSCHAFT Oktober 2000 oder im SPIEGEL 1/2001, in denen der freie Wille als Illusion verkündet wurde. Vom Neurobiologen Gerhard Roth wurde diese Erkenntnis „als Entthronung des Menschen als frei denkendes Wesen“ und als eine erneute Kopernikanische Wende bezeichnet. Auf die SPIEGEL-Frage: „Müssen Sie dann nicht das Prinzip von Schuld und Sühne über Bord werfen?“ antwortete Wolf Singer, Direktor des Frankfurter Max-Planck-Instituts für Hirnforschung: „Ja, ich halte dieses Prinzip für verzichtbar. An unserem Verhalten würde sich auch gar nicht viel ändern.“ Gerhard Roth sagte dazu in der ZEIT, er sei davon überzeugt, „daß der Gedanke der persönlichen Schuld und Sühne aufgegeben werden müsse. An seine Stelle sollte der Gedanke der Prävention und Umerziehung treten.“ Der Pädagoge Schmidt-Salomon propagierte schließlich darauf aufbauend in einem Artikel der philosophischen Zeitschrift AUFKLÄRUNG UND KRITIK die „prinzipiell moralfreie Gesellschaft“ indem er fragt: „Macht es angesichts der Erkenntnisse der Wissenschaften überhaupt noch Sinn, von moralischen Begriffen wie Gut und Böse, Schuld und Sühne auszugehen?“ (AuK 1/2002, S.145). Der Grundgedanke ist überall der, daß der Mensch nicht für seine Taten verantwortlich gemacht werden kann, wenn sein Wille nicht frei, sondern determiniert ist.

Der Denkfehler in der Deutung der neurobiologischen Erkenntnisse

Bei vielen Menschen löst diese Vorstellung des Verzichts auf das Prinzip von Schuld und Sühne kein gutes Gefühl aus. Auch ist es verwunderlich, wieso man nicht von den praktischen Versuchen des Strafvollzuges her schon längst darauf gekommen ist, daß auf das „Prinzip von Schuld und Sühne verzichtet werden kann, ohne daß sich an unserem Verhalten groß etwas ändert“. Wenn auf das Prinzip von Schuld und Sühne wirklich so leicht verzichtet werden könnte, hätte sich das schon längst umfassend durchgesetzt, denn die Therapieprogramme im Strafvollzug sind nichts anderes als Schritte in diese Richtung. Selbst in dem Interview der ZEIT (38/2001) wird dieser Widerspruch eingeräumt: „Unser gesamtes System von Verantwortung, Schuld und Strafe baut auf dem Gedanken der  persönlichen Verantwortung auf. Diesem Konflikt kann sich auch ein Hirnforscher nicht entziehen. Obwohl er nicht an den freien Willen glaube, so gestand Wolf Singer unlängst in einem Gespräch mit der ZEIT (Nr. 50/00) ein, ‚gehe ich abends nach Hause und mache meine Kinder dafür verantwortlich, wenn sie irgendwelchen Blödsinn angestellt haben, weil ich natürlich davon ausgehe, daß sie auch anders hätten handeln können’".

Unser Gefühl täuscht uns hier nicht, und in der Praxis wird zu Recht an dem Prinzip von Schuld und Sühne festgehalten. Es liegt vielmehr ein Denkfehler in der Deutung der neurobiologischen Erkenntnisse vor. Die Neurobiologen sagen zwar zu Recht, daß der Mensch in seinem normalen Verhalten determiniert ist und in der objektiven Perspektive der neurobiologischen Hirnforschung nicht der von uns vorrausgesetzte freie Wille (aber auch nicht ein Ich) erkennbar ist (daß und wie es doch einen freien Willen gibt, darauf soll am Schluß dieses Aufsatzes eingegangen werden). Doch sie schließen daraus, daß der konkrete Akt des persönlichen Verantwortlichmachens und das moralische Verurteilen eines Menschen für seine Taten unwirksam und sinnlos ist, und das ist eindeutig falsch. Der Appell an die Verantwortlichkeit des menschlichen Handelns und das Drängen darauf, daß die Verhaltensnormen eingehalten werden, beeinflussen den Menschen ganz zweifellos in seinem Verhalten und Handeln und determinieren ihn dadurch. Der Mensch ist sozusagen kein geschlossenes, sondern ein offenes (determiniertes) System. Im Grunde wird sogar durch jede Kommunikation (auch in der Selbst-Kommunikation der Reflexion und des Denkens) das Verhalten des Menschen beeinflußt und determiniert.

Im Grunde besteht der Fehler darin, daß zwei verschiedene Ebenen durcheinander gebracht werden. Die objektive Ebene der naturwissenschaftlichen Forschung wird mit der Ebene des subjektiven menschlichen Empfindens in unzulässiger Weise verbunden. Die Schmerzempfindung durch einen Nadelstich kann etwa auf der neurobiologischen Ebene der Nervenzellen in allen Einzelheiten beobachtet und erklärt werden. Dort laufen biochemische Prozesse ab, die objektiv von jedem beobachtet und naturwissenschaftlich erklärt werden können. Aber auf dieser objektiven Ebene ist nicht das konkrete Empfinden des Schmerzes zu sehen oder zu spüren. Beide Phänomene auf den verschiedenen Ebenen, der neurobiologische Prozeß und der Schmerz, gehören und fallen in der jeweiligen Person zwar immer zusammen, d.h. das eine tritt nicht ohne das andere auf, aber beide Ebenen müssen trotzdem als strikt voneinander getrennte Ebenen verstanden werden.

Die Schmerzempfindung existiert nur auf der subjektiven Empfindungsebene des Menschen, der mit der Nadel gestochen wurde. Dasselbe gilt für das Empfinden etwa der Farbe „rot“. Diese Farbe existiert weder an einem roten Gegenstand in der äußeren Welt, dort sind nur geringe Abweichungen in der Wellenlängenstruktur des Lichtes nachweisbar, noch existiert sie auf der Netzhaut des Auges und auch nicht in den objektiven neurobiologischen Prozessen im Gehirn. Sie existiert nur auf der Ebene der subjektiven Empfindung eines Menschen. Wir können uns daher in keiner Weise vorstellen, welches Farbempfinden etwa Bienen in dem Bereich der elektromagnetischen Strahlung haben, der uns Menschen verschlossen ist. In ähnlicher Weise gibt es keinen Weg, einem von Geburt an Blinden begreiflich zu machen, wie Farbe empfunden wird. Die Ebene der subjektiven Empfindungen kann mit objektiven Methoden nicht nachgewiesen oder erreicht werden, wir können höchstens davon ausgehen, daß wir bei gleichen objektiven Ereignissen dieselben subjektiven Empfindungen haben. Genausowenig wie wir das Schmerzempfinden oder die Farbwahrnehmung auf der objektiven Ebene erkennen oder nachweisen können, können wir in den objektiven neurobiologischen Prozessen eines menschlichen Gehirns die subjektiven Empfindungen eines Ichs oder die eines freien Willens oder die von Geist, Schuld, Lob, Freude, Angst usw. erkennen oder nachweisen.

Die Neurobiologen haben so zu Recht erkannt, daß die Empfindungen eines Ichs und eines freien Willens auf der objektiven Ebene der biochemischen Gehirnprozesse nicht existieren. Hinsichtlich des Ichs und des freien Willens halten sie die Ebenen noch auseinander, indem sie sagen, daß es auf der objektiven Ebene der Gehirnprozesse den freien Willen gar nicht gibt, sondern nur in unserem subjektiven Empfinden. Dann aber begehen sie in der Deutung oder Schlußfolgerung die unzulässige Verbindung der beiden verschiedenen Ebenen, wenn sie sagen: „Es gibt auf der objektiven Ebene keinen freien Willen und kein Ich, also kann auch auf der subjektiven Empfindungsebene auf das Prinzip von Schuld und Sühne verzichtet werden.“

Auf unserer subjektiven Empfindungsebene gibt es die Empfindungen von Ich und freiem Willen ebenso real wie es dort die Schmerzempfindung und die Empfindung der Farbe „rot“ gibt. Im Zusammenhang mit der Ichvorstellung und der Empfindung des freien Willens spielt auf der subjektiven Ebene auch die Empfindung von Schuld und Sühne bzw. von Lob und Belohnung eine große Rolle, und auf diese Empfindungen kann dort nun nicht einfach verzichtet werden. Sie sind auf dieser Ebene sehr stark, wenn nicht gar untrennbar mit der Ichvorstellung verbunden.

Wenn die Neurobiologen die Empfindung von Schuld und Sühne für verzichtbar erklären und dem auch konkrete Taten in der Welt folgen lassen wollen, so ist das dasselbe als würden sie, weil sie die Farbempfindung „rot“ auf der objektiven physikalischen Ebene nirgends finden können, erklären, daß auf diesen Farbeindruck ab sofort verzichtet werden kann. Entsprechend zu ihrer Forderung hinsichtlich von Schuld und Sühne müßten sie dann damit anfangen, jegliche rote Farben von den Gegenständen in der Welt abzukratzen. Eine fiktive Begegnung zweier Personen unter Beteiligung eines "Wundergerätes" soll nachfolgend den Sachverhalt und den Denkfehler der Neurobiologen veranschaulichen.

Man stelle sich die beiden Personen A und B vor. Person B verfügt dabei über ein spezielles Gerät, mit dem sämtliche neurobiologischen Aktivitäten sichtbar und erklärbar gemacht werden können. A kommt nun sehr aggressiv auf B zu und fängt an B zu schlagen. B richtet daraufhin sein Gerät auf das Gehirn von A und erkennt sämtliche Gehirnaktivitäten von A, wobei der Teil des Gehirns, der für die Emotionen zuständig ist, eine hohe Aktivität zeigt. Die geschlagene Person B erkennt durch das Gerät, daß alle neurobiologischen Aktivitäten in A streng kausal und deterministisch abgelaufen sind, d.h. A konnte gar nicht anders als unter seinen speziellen Bedingungen und Umständen B zu schlagen. B kann durch sein Gerät im Gehirn von A keinen freien Willen erkennen (allerdings auch kein Ich, dem ein Vorwurf gemacht werden könnte), und B sagt zu sich: "Die neurobiologischen Aktivitäten im Gehirn von A mußten zwangsläufig dazu führen, daß A mich schlägt." B schließt daraus, daß er A keinen Vorwurf hinsichtlich seines Verhaltens machen kann. Diese bisher dargestellte Situation entspricht den Erkenntnissen und Schlußfolgerungen der Neurobiologen.

Dann legt B sein Gerät beiseite und schaut die Person A äußerlich an. Er erkennt und empfindet es in seinem normalen Verständnis als Mitglied dieser Gesellschaft jedoch als ungerecht, daß A ihn schlägt, denn es gibt Normen und Gesetze, die das verbieten. Er macht aus diesem Verständnis heraus daraufhin der Person A trotz seiner vorangegangenen neurobiologischen Erkenntnis und Schlußfolgerung verbal heftige moralische Vorwürfe, sagt, daß sein Verhalten böse und ungerecht sei, daß er endlich zur Vernunft kommen solle, die Normen beachten solle, daß nicht mehr das Recht des Stärkeren wie in der Steinzeit herrscht usw. B merkt dabei, daß seine Worte Wirkung zeigen, in A regt sich das Gewissen und A hält schließlich mit dem Schlagen inne.

B richtet nun wieder sein Gerät auf A und kann erkennen, wie seine Worte im Gehirn von A kausal dazu geführt haben, daß eine vermehrte neurobiologische Aktivität in der Großhirnrinde von A eingesetzt hat, während gleichzeitig der Einfluß des emotionalen Teils des Gehirns von A dadurch abgenommen hat. Die neue Gesamtsituation der neurobiologischen Aktivitäten in A ist wiederum streng kausal und deterministisch, nur daß jetzt diejenigen Aktivitäten, die durch die Worte von B ausgelöst worden sind, zu den Aktivitäten und den Bedingungen der Determiniertheit dazu gekommen sind. A bittet B nun plötzlich um „Ent-Schuldigung“, er sagt, daß er sich sein Verhalten nicht erklären konnte, daß es ihm aber furchtbar leid tut.

Die Frage ist nun: Was wäre gewesen, wenn B aufgrund seiner ersten Erkenntnis, nämlich daß die Aggressivität und das Schlagen von A streng deterministisch bedingt war, daß A in dieser Situation gar nicht anders handeln konnte, einfach geschwiegen und die Schläge weiter erduldet hätte und A weder moralisch noch verstandesmäßig irgendwelche Vorwürfe gemacht hätte? Aufgrund dieser ersten objektiven Erkenntnis hätte er A nicht den geringsten Vorwurf machen können. Er hat es dann aber trotzdem gemacht (weil er kein unbeteiligter Beobachter, sondern Teil des Systems ist).

Ganz zweifellos haben sowohl die Gestik, Mimik und das Verhalten von B als auch seine Worte Einfluß auf A, und zwar sowohl auf der emotionalen Ebene als auch der des Verstandes. Diese Einflüsse von B auf A wären natürlich weggefallen, wenn er aufgrund seiner ersten objektiven Erkenntnis nichts getan hätte. Sie wären dann logischerweise nicht mehr Teil der Bedingungen gewesen, die A in seinem Verhalten determinieren. Diese Vorwürfe bzw. Appelle an die Verantwortlichkeit des menschlichen Handelns haben einen großen Einfluß auf das menschliche Handeln und sind darin ein wichtiger Teil der Determiniertheit des Menschen. Ein Verzicht darauf ist ein tiefer Eingriff in die Determiniertheit des Menschen. Der Denkfehler besteht einfach darin, daß die Neurobiologen auf der objektiven Ebene der Gehirnaktivitäten zwar zu Recht erkennen, daß es dort keine Willensfreiheit gibt, aber dort gibt es auch kein Ich und keine Person A, der sie einen bzw. keinen Vorwurf machen können. Die Neurobiologen übertragen eine Erkenntnis der objektiven Ebene in unzulässiger Weise auf die subjektive Empfindungsebene, auf der es die Personen A und B gibt. Aber dort gibt es auch die Empfindung der Willensfreiheit und die Wertsysteme, nach denen "wir" handeln.

Mit der Erkenntnis der objektiven Ebene versuchen die Neurobiologen einen im Grunde recht willkürlich ausgewählten Teil des subjektiven Empfindungssystem außer Kraft zu setzen. Genausogut hätten sie versuchen können, mit dieser unzulässigen Übertragung einen anderen Teil außer Kraft zu setzen, etwa den der Angst. Die Empfindungen von Angst und Sorge setzen ebenfalls einen freien Willen voraus. Wer keinen freien Willen hat, kann für seine Taten nicht verantwortlich gemacht werden, aber er muß sich auch keine Sorgen um die Richtigkeit seiner Taten machen, weil sein Handeln ja determiniert ist. Er bräuchte so keinerlei Angst mehr zu haben. Doch welche Konsequenzen hat es wohl, wenn wir uns in gefährlichen Situationen keine Sorgen mehr um das richtige Handeln machen (Sorge und Angst sind ebenfalls Gehirnaktivitäten, die unser Handeln determinieren) und so unverantwortlich handeln? Es ähnelt darin der Einstellung von extremen Anhängern der buddhistischen Karmalehre, die glauben, daß alles in der Welt schon vorherbestimmt ist, und die deswegen nicht mehr nach rechts und links schauen, wenn sie eine vielbefahrene Straße überqueren. Selbst wenn es so wäre, daß aus einer objektiven Perspektive heraus alles in der Welt vorherbestimmt ist, könnten "sie" sich diese Erkenntnis nicht zunutze machen, da sie Teil des Systems sind und ihre Achtsamkeit im Straßenverkehr mit zu den Vorherbestimmungen gehört. Es kommt bei diesen unzulässigen Ebenenverbindungen zu fatalen Rückkopplungen.

Die geschilderte fiktive Auseinandersetzung zwischen den Personen A und B läßt sich auch in alltäglichen Begebenheiten darstellen. An diesen praktischen Anwendungen wird deutlich, wie fatal und praxisfremd die Forderung der Neurobiologen ist. Der moralische Vorwurf ist nicht sinnlos, auf ihn kann in der Praxis und im alltäglichen Leben nicht einfach verzichtet werden, er gehört vielmehr zur Determiniertheit des Menschen dazu. Am offensichtlichsten wird das in der Erziehung der Kinder. Man stelle sich in einem ganz banalen Beispiel nur vor, daß etwa ein Kind seinen kleinen Bruder schlägt und quält. Wäre es eine gute Erziehung, wenn die Eltern in dieser Situation ganz auf moralisierende Begriffe verzichten würden, indem sie ihrem Kind nicht vermitteln und vorwerfen würden, daß es etwas Böses tut? Eine Erziehung zur Einhaltung bestimmter Normen ohne moralisierende Begriffe im Sinne der Forderung der Neurobiologen wäre es, wenn sie ihrem Kind lediglich begreiflich machten, daß es für jeden Schlag ein bestimmtes Opfer als Gegenleistung zu bringen hat. Sie würden damit nicht vermitteln, daß es eine böse Handlung ist, daß das Kind sich mit dem Gedanken an ein schuldhaftes Verhalten belasten muß, sondern lediglich, daß zu dieser Tat des Schlagens eine bestimmte Konsequenz gehört, so wie zum Erwerb einer Ware die Konsequenz des Bezahlens gehört. Damit wäre diese aggressive Form der zwischenmenschlichen Beziehung jeder moralischen Bewertung und darin auch jeder Schuldempfindung entzogen und würde nur noch als eine zwischenmenschliche Beziehung auf einer geschäftsmäßigen Grundlage existieren. Die Tat des Schlagens an sich gilt so nicht als böse, als unter allen Umständen zu vermeiden, das Kind muß sich deswegen nicht schuldig fühlen, da es für sein Tun ja scheinbar nicht verantwortlich ist. Es muß lediglich den Preis oder die Kosten für dieses Verhalten entrichten, wodurch versucht wird, dieses Verhalten zu vermeiden und der herrschenden Norm zu entsprechen.

Die Folgen dieser Art von Erziehung werden jedoch offenbar, wenn die Eltern es einmal nicht mitbekommen, wenn das Kind wieder seinen kleinen Bruder schlägt. Dem Kind fehlt ja das Bewußtsein, daß diese Tat etwas Böses ist, es stellt jetzt nur fest, daß es nun nichts „bezahlen“ muß, weil die Eltern es nicht gemerkt haben. Das Kind lernt so ganz moral- und wertfrei, daß es Normen gibt, daß daher gewisse Taten gewisse Konsequenzen nach sich ziehen, aber nur, wenn man ertappt wird. Es fehlt dann das moralische Bewußtsein, daß bestimmte Taten unter allen Umständen zu vermeiden sind, daß diese Taten nicht mit Kosten wie in einem geschäftsmäßigen Vorgang beglichen werden können, sondern allerhöchstens durch eine emotionale Reaktion, nämlich die des „Es-tut-mir-leid“. Diese Reaktion im emotionalen Mitleiden ist als Ausgleich einer im Grunde nicht zu entschuldigenden Tat nichts anderes als das Prinzip von Schuld und Sühne. Ohne die Moralität bzw. das emotionale Prinzip von Schuld und Sühne würden unsere sozialen Beziehung auf rein nüchterne, verstandes- und geschäftsmäßige Beziehungen reduziert werden. Der Verzicht auf den moralischen Vorwurf und das Prinzip von Schuld und Sühne wäre ein tiefer Eingriff in die Determiniertheit des menschlichen Handelns und hätte darin katastrophale Folgen für das Verhalten im zwischenmenschlichen Bereich. Das soll in späteren Beispielen noch weiter veranschaulicht werden.

Um die Unhaltbarkeit der Deutung und der Forderung der Neurobiologen aufzuzeigen, wird nachfolgend zunächst die Bedeutung und die Einhaltung der menschlichen Verhaltensnormen vor dem Hintergrund der evolutionären Entwicklung betrachtet. In dieser Betrachtung unseres Seins vor dem Hintergrund der evolutionären Entwicklung spiegeln sich dann (nicht zufällig) die zwei vorher definierten Ebenen wider. Die Empfindungsebene entspricht der emotionalen Funktion unseres Seins, während die objektive Ebene unserer geistigen Funktion entspricht. Auf der geistigen Ebene finden vor allem Reflexionen statt, über die Empfindungen aber auch die Gedanken selbst. Dieser Vorgang der Reflexion wird auf der subjektiven, emotionalen Ebene dann als Ich und als Geist empfunden. Im Grunde, d.h. objektiv gesehen, sind da nur Reflexionen, es sind nur neurobiologische Vorgänge, die sich vor allem auch mit sich selbst beschäftigen. Doch auf der subjektiven, emotionalen Ebene des jeweiligen Seins werden diese Vorgänge als Ich und als Geist empfunden, und nur dort können sie empfunden werden. Die geistige Ebene selbst empfindet nicht. „Wir“ entstehen und bestehen so nur in dem Zusammenspiel dieser beiden unterschiedlichen Ebenen. Diese Differenzierung vor dem Hintergrund der evolutionären Entwicklung berücksichtigt so den Umstand, daß aufgrund der evolutionären Herkunft unseres Seins sich in uns zwei Seelen befinden, eine rein emotionale, die unser animalisches Erbe darstellt, und eine verstandesmäßige, geistige, die zwar die exklusive Eigenschaft des menschlichen Seins ist, die aber auch nur auf der emotionalen Ebene empfunden werden kann. Nur die Empfindung gibt dabei unserem Leben einen Wert und dadurch einen Sinn.

Der evolutionäre Hintergrund des menschlichen Seins

Zunächst einmal sind die neurobiologischen Erkenntnisse wie gesagt grundsätzlich richtig, der Mensch ist in seinem instinkthaften und kulturellen Verhalten und Willen auf der objektiven Ebene der neurobiologischen Gehirnprozesse determiniert. Wenn wir also die Wahl zwischen einer Tasse Kaffee oder einer Tasse Tee haben und dabei meinen, uns frei entscheiden zu können, so liegt in Wahrheit für jemanden, der sämtliche Prozesse und Zustände in unserem Gehirn kennt, unsere Entscheidung bereits von vornherein fest, weil eine bestimmte , unbewußte Empfindung uns in der speziellen Situation nach Kaffee verlangen läßt. Doch zu diesen objektiven Prozessen und Zuständen in unserem Gehirn gehören auch diejenigen, die durch einen anderen Menschen verursacht sind, der uns in einer bestimmten Richtung zu beeinflussen sucht, etwa durch einen moralischen Vorwurf.

Die Illusion einer freien Willensentscheidung (in objektiver Hinsicht, vom subjektiven Empfinden her ist der freie Wille da) zeigt sich dabei auch in der Werbung. Wir meinen, daß wir uns mit einem freien Willen für ein Produkt entscheiden, obwohl wir vorher in einer bestimmten Weise durch die Werbung manipuliert bzw. determiniert worden sind. Der Verkäufer kennt die der Manipulationsstrategie und –wirkung zugrundeliegenden psychologischen Eigenarten des Menschen zwar nicht in allen Einzelheiten, aber doch so gut, daß er gewisse Vorhersagen machen kann. Wichtig zu erwähnen ist hierbei, daß der Kunde in der Werbung vorwiegend auf emotionale Weise manipuliert wird. Etwa durch den Umstand, daß er allein deswegen ein bestimmtes Produkt vorzieht, weil es allgemein bekannt zu sein scheint, und auch erfolgreiche und prominente Persönlichkeiten es kaufen und benutzen. Rein verstandesmäßig wird dadurch nichts über die Qualität des Produktes ausgesagt, die Prominenten werben nicht, weil sie selbst das Produkt getestet und für gut befunden haben, sondern weil sie für die Werbung Geld bekommen.

Doch obwohl wir das grundsätzlich wissen, beeinflußt die Werbung unser Kaufverhalten, und zwar deswegen, weil durch die Prominenten in der Werbung unsere instinkthafte und emotionale Bewertung des Produkts stark beeinflußt wird. Wir wissen instinktiv, daß Dinge allein deshalb gut und richtig sind, weil erfolgreiche und prominente Führungspersönlichkeiten sie besitzen oder verwenden. Die Werbung hat in dieser Weise selbst dann Erfolg, wenn ein Produkt in einem objektiven Vergleichstest eher als schlecht und teuer bewertet worden ist und das allgemein bekannt ist. Natürlich spielt auch die objektive Bewertung eine Rolle, doch die Werbung baut nicht umsonst in erster Linie auf die instinkthaften und emotionalen Aspekte des menschlichen Bewertungssystems. Das Verständnis der Rolle, die die Emotionen in der Auseinandersetzung mit dem Verstand und der Vernunft beim Menschen spielen, ist der entscheidende Schritt auf dem Weg eines umfassenden und wahren Verständnisses des menschlichen Seins bzw. unserer menschlichen Natur.

Eine Problematik läßt sich oft nur dann einsichtig erklären, wenn der größere Zusammenhang gesehen wird, der in diesem Fall die evolutionäre Entwicklung des Menschen ist. Der Mensch hat sich aus dem Tier entwickelt, und wir tragen bis heute noch ein animalisches und archaisches Erbe in uns. Im Menschen wirken dabei die zwei verschiedenen Funktionsweisen oder Systeme, die zwar einerseits eng miteinander verwoben sind, aber die andererseits dennoch klar unterschieden werden können. In seinem animalischen Erbe wird der Mensch von angeborenen Einflüssen bestimmt bzw. determiniert. Dieses Wissen über die Welt wurde stammesgeschichtlich durch das Prinzip von Mutation und Selektion auf der genetischen Ebene erworben. Es wird dementsprechend genetisch vererbt, wirkt nicht auf der bewußten Ebene, sondern wird durch Emotionen gesteuert. Dieses stammesgeschichtlich erworbene Wissen besteht aus unseren Instinkten, wie etwa dem Geschlechtstrieb, dem Streben nach Macht usw.

Das andere in uns wirkende System, das der Mensch mehr oder weniger exklusiv besitzt, ist das seines begrifflichen Abstraktionsvermögens, das sich in seinem Denken, seiner Sprache und seiner Fähigkeit des Lernens und Lehrens äußert. Dieses System schafft das, was wir Kultur nennen. Die enge Verwobenheit der beiden Systeme macht sich nicht nur dadurch bemerkbar, daß das neue System nicht ohne die Empfindungen des alten Systems auskommt, sondern auch etwa dadurch, daß das Erlernen der Muttersprache ein instinktgesteuerter Prozeß ist. Das zeigt sich daran, daß jedes Kind eine Sprache und insbesondere den Akzent viel schneller und besser lernt als jeder Erwachsene auf dem Höhepunkt seiner geistigen Leistungsfähigkeit. Es ist uns im alten, instinkthaften System vorgegeben, ein völlig neues, anders geartetes System des Wissenserwerbs, der Wissensübermittlung und der Wissensanwendung hervorzubringen.

Trotz aller Verwobenheit lassen sich beide Systeme klar voneinander unterscheiden. Instinkte, Emotionen oder Gefühle können nie gelernt, sondern lediglich durch bestimmte innere oder äußere Reize ausgelöst werden. Das Wissen auf dieser Ebene wird immer genetisch vererbt (Dabei gibt es allerdings den Sonderfall, daß ein Instinkt oder eine bestimmte emotionale Verhaltensweise erst während des individuellen Lebens als Prägung endgültig festgelegt wird, wie es etwa beim Gefühl des Heimwehs oder bei den familiären Bindungen zum Vorschein kommt. Das sind dann jedoch keine Lernprozesse, d.h. die Prägungen sind emotional bedingt und darin in der Regel irreversibel). Dagegen wird das kulturelle Wissen immer gelernt und nur durch Lernen und Lehren tradiert, nie auf der genetischen, sondern ausschließlich auf der kommunikativen Ebene. Gemeinsam ist beiden Systemen allerdings die Determinierung des menschlichen Seins, d.h. das Verhalten des Menschen wird sowohl durch die genetischen Einflüsse determiniert als auch durch die kulturellen. Dabei ist die Erkenntnis gerade hinsichtlich des Verhaltens des Menschen wichtig, daß im Grunde jede Kommunikation eine mehr oder weniger starke Determinierung des an dieser Kommunikation beteiligten Seins nach sich zieht, insbesondere natürlich des lernenden Seins.

Auf der genetischen Ebene entscheidet die Selektion darüber, ob eine der zufälligen Mutationen angepaßt ist oder nicht. Angepaßte Mutationen des genetischen Codes werden beibehalten, wobei die getreue Weitergabe des angepaßten genetischen Codes durch die biochemischen Gesetze gewährleistet ist. Etwas ähnliches spielt sich bei der Tradierung des kulturellen Wissens auf der geistigen Ebene des Menschen ab, d.h. als angepaßt erkannte kulturelle Verhaltensweisen müssen möglichst getreu an die nachfolgenden Generationen weitergegeben werden, wobei hier allerdings die Weitergabe nicht durch biochemische Gesetzmäßigkeiten gewährleistet werden kann. Die Gewährleistung der getreuen Weitergabe und der Einhaltung der als angepaßt erkannten kulturellen Normen wird durch die Wertsysteme des Menschen gewährleistet.

Jeder Lernprozeß ist zunächst grundsätzlich immer mit der Bewertung von richtig und falsch verbunden, und bei der Weitergabe der als angepaßt erkannten kulturellen Normen zeigt sich diese Bewertung in den Begriffen oder dem Prinzip von Gut und Böse. Die getreue Übernahme und weitere Einhaltung des kulturell erworbenen Wissens als Verhaltensnorm wird durch die Moralität und das Recht gewährleistet. Auf der kulturellen Ebene kann das Miteinander der Menschen nur funktionieren, wenn die als richtig und angepaßt erkannten Normen auch eingehalten werden, das gilt sowohl in religiöser als auch in rechtlicher und selbst in technischer Hinsicht. Für die Einhaltung der als angepaßt und richtig erkannten Normen des kulturellen Wissens, die in ihrer Funktion das Sein und Verhalten des Menschen bedingen und determinieren, sorgen so letztlich der moralische Vorwurf und die juristische Strafe.

Daß die Gewährleistung der Einhaltung der kulturellen Normen des Verhaltens sich auch wieder auf den zwei verschiedenen Ebenen vollzieht, ist die entscheidende Perspektive oder Differenzierung, die gemacht werden muß, um den Denkfehler der Neurobiologen in seiner Konsequenz auf das menschliche Verhalten nachvollziehen zu können. Das moralische Empfinden ist eine emotionale Reaktion und darin das ältere System der Verhaltenskontrolle, das seine Wurzeln als Instinkt im animalischen bzw. archaischen Sein hat. Allgemein verfeinern die gelernten, kulturellen Verhaltensweisen des jüngeren Systems die ihnen zugrundeliegenden instinkthaften Verhaltensweisen des älteren Systems und legen diese in ihrer endgültigen Form fest. Das zeigt sich dann etwa an dem menschlichen Sexualverhalten. Dem Inzestverbot auf der gelernten, kulturellen Ebene des Menschen, also den geschriebenen Gesetzen, liegt eine emotionale und moralische Bewertung zugrunde, die schon seit den archaischen, gesetzlosen Zeiten dafür sorgt, daß es kein Inzestverhalten gibt. Auch die Problematik des homosexuellen Verhaltens ist dadurch begründet, nur ist diese Problematik durch den Sonderfall gekennzeichnet, daß sich hierbei die kulturelle Verhaltensnorm in jüngster Zeit der allgemeinen zugrundeliegenden emotionalen, moralischen Verhaltensnorm entgegenstellt. Hier zeigt sich dann, welche Macht die emotionalen, moralischen Verhaltensnormen haben, sie können gerade nicht durch einen Lernprozeß einfach umgeschaltet werden, und sie können auch nicht einfach vernachlässigt werden. Sie beeinflussen und determinieren das Verhalten des Menschen ganz eindeutig in einer bestimmten Richtung.

Die Rollen und Beziehungen von Moralität und Recht in einer zivilisierten Gesellschaft

Wenn nun das Prinzip von Schuld und Sühne mit Hilfe der aus der evolutionären Entwicklung des Menschen sich ergebenden Differenzierung der emotionalen und der kulturellen Ebene betrachtet wird, so tritt die eigentliche Problematik hervor und die Forderung der Neurobiologen hinsichtlich des Strafrechts erweist sich als praxis- und lebensfremd.

In zivilisierten Gesellschaften wird zunächst einmal von einem Gericht auf der verstandesmäßigen Ebene des logischen Denkens festgestellt, ob ein Mensch gegen eine bestehende Norm verstoßen hat oder nicht (wobei wir auf der emotionalen Ebene das oft schon vorher zu wissen glauben, bzw. „im Gefühl haben“ und in unzivilisierten, archaischen Gesellschaften wird ein Mensch nur auf Grund der Emotionen verurteilt und etwa gelyncht). Wenn der Angeklagte auf der verstandesmäßigen Ebene schuldig gesprochen wird, verhängt der Richter eine Strafe. Das ist zunächst einmal nur die verstandesmäßige Konsequenz, die sich aus dem Normenverstoß ergibt und die sich darin als hilfreich erwiesen hat, zukünftige Verstöße dieser Art zu verhindern.

Nachdem auf der verstandesmäßigen Ebene der Schuldspruch ergangen ist, ist dadurch, innerhalb eines bestimmten Rahmens, die moralische Verurteilung und Bestrafung erlaubt. Diese moralische Verurteilung wird in einem gewissen Sinne auch schon durch das Gericht ausgesprochen. Das Gericht ist jedoch in erster Linie nur für die verstandesmäßige Verurteilung zuständig, die in Ausnahmefällen durchaus von der vorherrschenden moralischen abweichen kann. Das Gericht begründet so sein Urteil vielleicht mit der den verstandesmäßigen Normen und Gesetzen zugrundeliegenden Moralität, die emotionale und moralische Verurteilung findet im eigentlichen Sinne jedoch erst außerhalb des Gerichts in der Gesellschaft statt. Auf der emotionalen und moralischen Ebene vermittelt die Gesellschaft dann ihr moralisches Urteil über den gerichtlich Verurteilten. Dem Verurteilten wird auf der emotionalen Ebene vermittelt, daß sein Verhalten nicht in Ordnung war. Das Ansehen eines Menschen in unseren Gesellschaften wird stark von der Emotionalität beeinflußt, hinsichtlich der Rangordnung liegt dem sogar ein ausgeprägter Instinkt zugrunde. Die moralische Verurteilung beeinflußt, prägt und erzieht so auch den erwachsenen Menschen hinsichtlich seiner Moralität. Die vom Gericht ausgesprochene Strafe wird auf dieser emotionalen Ebene als Rache bzw. in der zivilisierten Form als Sühne oder Buße gesehen und interpretiert.

Das Verhältnis zwischen emotionaler und verstandesmäßiger Ebene macht sich selbst in dem chronologischen Ablauf unserer Reaktionsweisen bemerkbar, d.h. die evolutionäre Entwicklung dieser so verschiedenen Bewertungs- und Reaktionssysteme spiegelt sich in dem Ablauf unserer Reaktionen wider. Auf ein unerwartetes wichtiges Ereignis hin reagieren wir oft zuerst emotional, etwa durch Wut. Dann treten wir etwas zurück, besinnen uns, betrachten die Situation mit Verstand und Vernunft und berichtigen so in der Regel unsere erste unüberlegte und emotionale Reaktion und mildern dadurch auch unsere emotionalen Reaktionen und Bewertungen ab. Wir reagieren in einer spontanen Reaktion nie zuerst vernünftig und dann emotional (es sei denn, daß zwischenzeitlich neue Aspekte der Bewertung hinzugekommen sind). Wir glauben in dieser Weise zwar auch bei der Verurteilung eines Menschen gefühlsmäßig sofort zu wissen, ob jemand schuldig ist oder nicht. Eine zivilisierte Gesellschaft definiert sich aber dadurch, daß nicht der ersten emotionalen Reaktion gefolgt wird, sondern daß das Feststellen der Schuld und die Bestrafung der verstandesmäßigen Ebene eines Gerichtsverfahrens überlassen wird. Dann erst ist in einer zivilisierten Gesellschaft die emotionale und moralische Verurteilung in einer abgemilderten Form erlaubt.

Dabei ist zu berücksichtigen, daß die sozialen Bindungen wie insbesondere Freundschaften und Familienbande vorwiegend auf emotionalen Einflüssen beruhen. Diese emotionalen Einflüsse oder Bindungen sind, wenn sie erst einmal geschlossen oder geprägt worden sind, gegen verstandesmäßige und logische Argumente immun, d.h. eine Mutter, deren Kind verurteilt worden ist, wird in der Regel weiter ihr Kind lieben. Genau aus demselben Grund wird jedoch ein Richter als befangen abgelehnt, wenn zu einem Angeklagten eine emotionale Bindung besteht.

Der Mensch ist in erster Linie immer noch ein emotionales Wesen, und so spielt selbst die nach einem gerichtlichen Urteil folgende abgemilderte moralische Verurteilung des Täters durch die Gesellschaft eine große Rolle. Diese Verurteilung wirkt auf der emotionalen und moralischen Ebene, d.h. man traut ihm nicht, geht möglichst keine sozialen Bindungen mit ihm ein, man bezeichnet ihn als bösen Menschen, sieht die Strafe als Rache oder Sühne an usw. Genauso wie ein durch ein Normvergehen entstandener Schaden auf der verstandesmäßigen Ebene ausgeglichen wird, wird auf der emotionalen Ebene das Vergehen durch die Sühne ausgeglichen.

Mit Hilfe dieser Unterscheidung zwischen emotionaler und verstandesmäßiger Ebene ist nun die Forderung der Neurobiologen nach dem Verzicht auf das Prinzip von Schuld und Sühne zu sehen. Sie fordern dabei nicht einmal grundsätzlich den Verzicht auf Gefängnis- und Geldstrafen, bezeichnen diese aber anders, etwa als Freiheitsentzug, Prävention oder Kosten. Im Grunde fordern sie jedoch den vollkommenen Verzicht auf jegliche moralische und emotionale Verurteilung, indem nur noch auf der verstandesmäßigen Ebene durch geeignete Maßnahmen dafür gesorgt werden soll, daß die Normen eingehalten werden.

Darin befinden sie sich grundsätzlich zwar in Übereinstimmung mit der großen Richtung der evolutionären Entwicklung des menschlichen Seins. Diese Entwicklung ist dadurch gekennzeichnet, daß anfangs sich alles auf der emotionalen Ebene abspielte, sich dann aber Geist, Vernunft und Verstand entwickelten und immer mehr Einfluß erhielten. Natürlich ist es daher sinnvoll, einen Straftäter möglichst zu therapieren, ihn mit Verstand und Vernunft zu der Einsicht zu bringen, daß und warum sein Verhalten falsch war und auf diesem Wege die Wiederholung der Tat zu verhindern. Dieses Bemühen befindet sich im Einklang mit der langfristigen Entwicklung und der eigentlichen Aufgabe des menschlichen Seins, nämlich die Anpassung und Kultivierung seiner Instinkte durch seine geistigen Fähigkeiten zu gewährleisten.

Dadurch wird auch die Moralität entwickelt, d.h. das allgemeine Empfinden auf der emotionalen Ebene über die Richtigkeit und Angepaßtheit des eigenen Tuns. Das Ziel dieser Entwicklung ist es, daß irgendwann einmal ganz auf Strafen oder geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Normen verzichtet werden kann, daß also die Menschen die Normen allein aus vernünftiger Einsicht und einer hohen Moralität heraus einhalten und niemand mehr aufgrund eines Vergehens öffentlich moralisch und emotional als „böse“ angesehen und verurteilt werden muß.

Doch die Neurobiologen übersehen dabei, daß dieses Ideal unter den heutigen Umständen einfach nicht zu verwirklichen ist. Der Mensch ist in erster Linie noch ein emotionales Wesen, in dem die archaischen Instinkte noch einen großen Einfluß haben und daher sind auch noch entsprechende Konsequenzen auf dieser Ebene vonnöten, eben die öffentliche moralische oder emotionale Verurteilung. Diese emotionale Verurteilung ist in einer der Zivilisation angepaßten Weise  noch nötig, sie hat einen großen Einfluß auf das menschliche Sein und determiniert es daher. Es ist zwar richtig, daß diese moralische Verurteilung durch die Gesellschaft oft noch Formen annimmt, die den Täter in einer unangemessenen Weise diskriminieren. Das ist falsch und muß in der weiteren kulturellen Entwicklung des Menschen abgebaut werden. Doch es ist ebenso falsch, auf die moralische Verurteilung und Bewertung deswegen sofort und gänzlich zu verzichten. Der sofortige und vollkommene Verzicht auf diese Determinierung wäre ein tiefer Eingriff in die Determinierung des menschlichen Seins, die zu einem Desaster führen würde. Ganz abgesehen davon, daß die moralische Bewertung eines Verhaltens eben nicht durch einen Lernprozeß einfach um- oder abgeschaltet werden kann.

Die Forderung nach dem Verzicht auf die moralische Verurteilung von Straftätern hat dabei mit den neurobiologischen Erkenntnissen direkt gar nichts zu tun. Hier spielen ideologische Aspekte der Neurobiologen in die Deutung der neurobiologischen Erkenntnisse hinein, die darin diese Erkenntnisse noch verfälschen, denn die moralischen und emotionalen Aspekte unseres Rechtssystems haben zweifellos einen Einfluß auf unser Verhalten und determinieren es dadurch.

Das ganze Ausmaß der Forderungen nach einem vollkommenen Verzicht auf das moralische Bewertungssystem zeigt sich dabei erst dann, wenn die Rolle der Moralität bei der Schaffung der kulturellen Normen bewußt wird. Die kulturellen, verstandesmäßigen Normen gründen auf nichts anderem als dem moralischen, emotionalen Empfinden. Das wird in den Situationen und Fällen offensichtlich, wenn die kulturellen Normen nicht greifen. Der alltäglichste Fall wäre es, wenn jemand eine Lücke in dem Normensystem (Steuer-, Verkehrsrecht usw.) entdeckt, diese aber nicht zu seinem Vorteil ausnutzt, was er ganz legal und offen tun könnte, sondern im Sinne des Gesetzes handelt, und zwar auf Grund seiner Moralität. Dasselbe würde für jemanden gelten, der aus welchen Gründen auch immer, sich sicher sein könnte, daß er bei einem Vergehen nicht entdeckt wird, es aber trotzdem nicht begeht. Oft spielt sich wie bei der Korruption jedoch das Umgekehrte ab, die Menschen tun alles um vordergründig den Eindruck zu erwecken, daß sie die Normen einhalten, während es ihr wahres, darin emotional bedingtes Bestreben ist, dagegen zu verstoßen.

Das emotionale, moralische Empfinden spielt auch bei der Schaffung neuer Normen eine entscheidende Rolle wie etwa beim Umweltschutz, beim Tierschutz oder eben hinsichtlich der schon angesprochenen sexuellen Normen. Deswegen spielt sich die Erziehung der Kinder gerade nicht nur auf der verstandesmäßigen Ebene ab, auf der sie lernen, welche Normen zur Zeit gelten und was für Konsequenzen die Verstöße dagegen haben. Viel wichtiger ist die Prägung, Entwicklung und Kultivierung des emotionalen Bewertungssystems während der Erziehung, die Vermittlung der moralischen Werte von Gut und Böse, die auf dieser emotionalen Ebene viel allgemeiner als die Normen wirken.

Die Vermittlung dieser Werte kann nur auf der entsprechenden emotionalen Ebene geschehen, und zwar durch Lob und Tadel. Die emotionale Beeinflussung oder Erziehung läuft dabei parallel zu der verstandesmäßigen, d.h. die emotionale Beeinflussung zeigt sich in der Art und Weise wie die verstandesmäßigen Worte übermittelt werden, also in der Mimik, Gestik oder den entsprechenden Taten. Wenn ein Kind eine moralisch nicht zu akzeptierende Tat begangen hat, dann kann es nur dadurch von den Erziehern emotional beeinflußt werden, daß ihm die Bedeutung des Verstoßes auch auf emotionale Weise übermittelt wird. Das löst dann in dem Kind eine entsprechende emotionale Reaktion aus, etwa das Schuldgefühl und das Bedürfnis, diese Tat sühnen zu wollen bzw. im anderen Fall die durch ein Lob ausgelösten Gefühle der Freude und des Stolzes.

Hier zeigt sich, daß die Bezeichnung „Prinzip von Schuld und Sühne“ im Grunde falsch ist, es müßte eher das „Prinzip von Lob und Tadel“ heißen. Die Neurobiologen sagen, daß der Mensch wegen seiner Determiniertheit für seine Taten nicht verantwortlich gemacht werden kann. Sie beziehen das allerdings nur auf negative Taten. Mit derselben Begründung müßten sie auch den Verzicht auf sämtliche Orden, Auszeichnungen oder sonstige Belobigungen fordern, denn auch dafür können die Menschen dem Verständnis der Neurobiologen nach nichts.

Doch man kann auf die emotionale Ebene unseres Bewertungssystems nicht einfach verzichten. Der Mensch ist größtenteils ein emotionales Wesen und ein Vergehen fordert so auch eine emotionale Reaktion oder Konsequenz. Das geschieht im einfachsten Fall durch das Wort „Entschuldigung“, das allerdings dabei nicht nur verstandesmäßig als bloße Floskel gebraucht werden darf, sondern das nur dann moralisch wirksam ist, wenn es durch ein echtes „Mitleiden“ oder „Leid-Tun“ begleitet ist. Auf dieses emotionale Mitleiden oder Leid-Tun kommt es hinsichtlich einer hohen Moralität an, was sich bei einem Vergehen auf der emotionalen Ebene nur in dem Schuld- und Sühnegefühl äußern kann. Natürlich sind dabei die mittelalterlichen oder religiösen Ausmaße und Formen dieser Gefühle nicht mehr angepaßt, diese sollen und müssen beseitigt werden. Aber es ist fatal, damit gleich das gesamte Prinzip der Moralität abschaffen zu wollen.

In dem kategorischen Imperativ von Kant lautet die Forderung: "Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde."

Hier zeigt sich, daß derjenige, der eine hohe Moralität besitzt, im Grunde gar keine Normen benötigt. Er handelt selbst da richtig, wo die Normen nicht mehr greifen und sein moralisch einwandfreies Handeln kann jederzeit zur Norm erhoben werden. Das ist nur dadurch möglich, weil die Moralität den Normen zugrunde liegt. Die Bedeutung der Moralität äußert sich noch in einer anderen sehr bekannten Aussage Kants:

"Zwei Dinge erfüllen das Gemüt mit immer neuer und zunehmender Bewunderung und Ehrfurcht, je öfter und anhaltender sich das Nachdenken damit beschäftigt: Der bestirnte Himmel über mir, und das moralische Gesetz in mir".

Der bestirnte Himmel steht dabei für die Naturgesetze bzw. den Verstand mit dem sie erfaßt werden und auch die verstandesmäßigen Normen gehören hierzu. Das moralische Gesetz steht dagegen für den Teil der emotionalen Ebene, der mit der verstandesmäßigen Ebene in einer engen Wechselwirkung steht (das ist hier nicht der instinkthafte Bereich).

Die besondere Eigenschaft der wirklichen menschlichen Willensfreiheit

Die eigentliche Erkenntnis der Neurobiologen ist zutreffend, d.h. alle unsere normalen Handlungen sind determiniert. Unter normalen Handlungen sind diejenigen gemeint, die durch unsere Emotionen oder Instinkte und durch die Logik unserer Gedanken bestimmt werden. Doch der Mensch ist wie bereits ausgeführt ein offenes System und besitzt grundsätzlich die Fähigkeit zu einem verrückten, zufälligen und chaotischen Handeln. Diese Fähigkeit kann nicht sein normales Handeln sein oder auch nur bestimmen, denn dann würde sein Leben vollkommen aus den Fugen geraten. Doch andererseits kann es sehr wohl sein, daß gerade diese Fähigkeit der Motor und Garant für den kulturellen Fortschritt ist, und zwar genauso, wie es die zufälligen und chaotischen Mutationen für den genetischen Fortschritt sind.

Die Ähnlichkeiten dabei sind frappierend. Die Mutationen sind geringfügige Fehler in der Übertragung der genetischen Information zwischen den Generationen. Doch gerade diese die Perfektion störenden Fehler sind es, die die Evolution überhaupt erst ermöglichen. Da sie zufällig und chaotisch sind, dürfen sie ein bestimmtes, sehr geringes Maß nicht überschreiten. In weit über 90% der Fälle sind diese Fehler unbrauchbar und stören eben nur die Perfektion der Übertragung. Doch in einigen wenigen Fällen „passen“ sie, indem sie die genetische Information verbessern.

Ähnliches spielt sich nun auf der kulturellen Ebene des menschlichen Seins ab. Manche Ideen des menschlichen Zusammenlebens haben sich als brauchbar erwiesen und werden als Normen des Verhaltens von einer Generation an die nächste tradiert. Doch auch hierbei darf die Tradierung und Einhaltung der bewährten Normen nicht perfekt sein, weil sie sich sonst nicht weiterentwickeln und sich nicht an veränderte Umweltsituationen anpassen könnten.

Der Wert dieser Freiheit zu einem zufälligen und chaotischen Verhalten macht sich auch direkt in der Hervorbringung neuer Ideen bemerkbar, vor allem im schöpferischen Denken des Menschen. Nicht umsonst wurden viele Erfindungen zufällig gemacht, die Erfinder suchten eigentlich (in ihrer Determiniertheit und Zielgerichtetheit) nach etwas ganz anderem. Wir ähneln so in unserem freien Willen dem ersten Menschen, der, gerade von den animalischen Instinktketten etwas befreit, etwa einen Stock nimmt und diesen in einer völlig chaotischen, zufälligen und sinnlosen Weise benutzt. Bis er auf einmal im wahrsten Sinne des Wortes (sich) merkt, daß in dieser Sinnlosigkeit auch einige sinnvolle und effektive Bewegungen enthalten sind, was dann den ersten Werkzeuggebrauch ergab. Die Entdeckung geschah rein zufällig, sie war weder durch die Instinkte noch durch ein kulturelles Vorwissen determiniert. Erst die Speicherung dieses Wissens, die weitere Anwendung und die Tradierung durch Lehren und Lernen waren dann determinierte Prozesse. Dieser „kulturelle Ausleseprozeß“ findet auch schon im Geist des Menschen statt, d.h. jede wirklich neue Idee entsteht zufällig, chaotisch und frei. Sie wird dann in der Reflexion und im Denken einer ersten Auslese oder Prüfung unterzogen, bevor sie sich in der Praxis bewähren muß.

Ohne diesen freien Willen, der in dieser Eigenschaft verrückt, chaotisch und zufällig und darin nicht mit dem „normalen“ Verhalten des Menschen vereinbar ist, könnte der Mensch sich nicht wirklich weiterentwickeln. Ohne diesen wirklich freien Willen wären wir so wahrscheinlich immer noch in den starren und in sich geschlossenen Ideen und Überzeugungen irgend eines religiösen Kirchen- oder Gottesstaates gefangen, und es hätte die Ideen der Aufklärung nie gegeben. Daher muß sich eine gesunde Gesellschaft auch immer daran messen lassen, inwieweit sie unorthodoxen und nicht in das etablierte Gefüge der Empfindung und der Logik passenden Ideen und Initiativen Raum und Freiheit gibt, obwohl sie als störend empfunden werden, gerade weil sie nicht in das etablierte und funktionierende Gefüge passen und in den allermeisten Fällen auch keine sinnvolle Alternative darstellen. Ob eine Veränderung eine sinnvolle Alternative darstellt, erweist sich dabei oft erst immer im Nachhinein. Wahre Willensfreiheit gibt es in ihrer Zufälligkeit nur ohne Ausrichtung und Bezug auf ein Wertesystem, nur dann ist der Wille wirklich frei und zufällig und nicht bedingt oder determiniert.

Das Lossagen von den moralischen Werten (denjenigen, die in Verbindung mit dem Verstand die Vernunft ergeben) ist jedoch nicht diese wahre Willensfreiheit, wenn es nur dazu dient, die niederen, instinkthaften Werte (angenehme Emotionen) zu befriedigen, wie das heute häufig geschieht. Die weitere Entwicklung spielt sich zwischen diesen beiden unterschiedlichen Wertsystemen ab, und die durch die geistigen Fähigkeiten des Menschen scheinbar gegebene Wahlmöglichkeit dabei erscheint uns nur als Willensfreiheit.

Wahre Willensfreiheit gibt es nur ohne jeglichen (Wert)Bezug, und sie ist für den Menschen mit seinen geistigen Fähigkeiten nur oberhalb des moralischen Wertesystems möglich. Darin ist sie auch nur in einem sehr begrenzten und angemessenen Umfang möglich und sinnvoll, denn die übermäßige Veränderung oder gar gänzliche Aufgabe sinnvoller und angepaßter Normen führt zur Zerstörung oder Aufgabe des menschlichen Seins (genauso wie ein übermäßiges Auftreten von Mutationen). Es wäre dann im wahrsten Sinne des Wortes ein Irrsinn. Aber andererseits ist der freie und zufällige Wille lebensnotwendig, weil die Welt nun einmal die Eigenschaft hat, daß sie sich laufend verändert und weiterentwickelt, und daß das, was gestern noch richtig war, heute schon überholt und falsch sein kann. Dabei stellt allein die Gewißheit, daß der Mensch grundsätzlich die Freiheit hat, völlig zufällig und chaotisch zu handeln, selbst einen Wert dar, auch wenn der Mensch diese Freiheit nur sehr selten bzw. überhaupt nicht nutzt. Diese Gewißheit bewahrt den Menschen davor, sich als eine Maschine zu erkennen und zu empfinden.

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