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Beiträge zur geistigen Situation der Gegenwart Jg. 4
(2003), Heft 5
Presse-Info vom 30.09.2003
76-Jähriger erwürgte seine schwerst pflegebedürftige Frau; Bauingenieur vergiftete kranke Frau, wollte sie „friedlich einschlafen lassen“; 63-Jähriger erstickte seine kranke Frau mit einem Kissen. Drei Fälle, drei Schlagzeilen innerhalb der letzten drei Monate in Deutschland. In Frankreich verabreicht eine Mutter ihrem gelähmten und blinden Sohn eine tödliche Infusion, um ihm das zu schenken, was er am meisten ersehnte: den Tod.
Nun also eine Ärztin in der Hannoveraner Paracelsus-Klinik, die angeblich 76 Krebspatienten getötet haben soll. Ob mithilfe von – in Deutschland akzeptierter – aktiver indirekter Sterbehilfe oder gesetzeswidrig mit aktiver direkter Sterbehilfe, steht noch dahin. Unklar ist auch, ob die Taten auf Wunsch der betroffenen Patienten begangen wurden oder ohne bzw. gegen deren Willen.
Eines aber ist sicher: Dies sind die Grauzonen und Missbrauchsgefahren im Sterbealltag (die der Bericht der Sozial- und Gesundheitskommission des Europarates gerade als gefährlich eingestuft hat), die die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) seit Jahren bekämpft sehen will: Mit einer umfassenden gesetzlichen Regelung der Sterbebegleitung und -hilfe. Mit Rahmenvorgaben und Kriterien, die menschliche Tragödien verhindern können, die Patienten, Angehörigen, Ärzten und Richtern mehr Rechtssicherheit geben können.
Kein Mensch weiß, wie oft Patienten in Deutschland mit starken Opiaten und Morphinen zum vorzeitigen Tod gebracht werden. Kein Mensch weiß, wie viele jener Patienten, die hierzulande mithilfe von passiver Sterbehilfe, aktiver indirekter Sterbehilfe oder terminaler Sedierung gestorben sind, diese Hilfe tatsächlich wollten. Alles bleibt im Dunkeln. „Wie viele Menschen müssen noch in diesem Grauzonenbereich sterben, wie viele Tragödien müssen sich noch abspielen, ehe die Bundesregierung hier endlich Handlungsbedarf sieht?“, klagt DGHS-Vize-Präsident Rolf Knoll.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) mit knapp 40 000 Mitgliedern sowie zahlreichen Freunden und Förderern setzt sich für das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben ein ... damit das Leben bis zuletzt human bleibt.
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Herausgeber:
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS)
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