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Beiträge zur geistigen Situation der Gegenwart Jg. 8
(2007), Heft 1
Bernhard H. F. Taureck: Die Menschenwürde im Zeitalter ihrer Abschaffung. Eine Streitschrift. Hamburg: merus verlag, 2006, 120 S., ISBN 10: 3-939519-14-6, ISBN 13: 978-3-939519-14-0, 12,90 €
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Die vermeintliche Wahrheit dieses Satzes jedoch nicht, wie der Philosoph Bernhard H. F. Taureck in seinem neuen Buch Die Menschenwürde im Zeitalter ihrer Abschaffung eindrucksvoll zeigt. Vielmehr ist der entsprechende Satz des Grundgesetzes – ebenso wie der Begriff der Menschenwürde selbst – einer strengen Prüfung zu unterziehen. Wenn dies geschieht, so zeigt sich laut Taureck, dass er erhebliche Mängel aufweist, welche dringend behoben werden müssen. Eine Korrektur dieses wertgebenden Satzes ist allein schon deswegen nötig, weil gerade in der heutigen Zeit der scheinbar unantastbaren Menschenwürde nichts Geringeres als deren Abschaffung droht. Taurecks Schrift will daher eine (nicht nur philosophische) Diskussion anregen, in deren Mittelpunkt die Aufdeckung der Gefahren eines falschen Verständnisses der Würde, aber auch die Suche nach Wegen zu ihrer möglichen Rettung steht. Diese Streitschrift will also einen Streit über das entfachen, was seit sechzig Jahren irrtümlich als das Unumstrittene galt: Die Menschenwürde steht auf dem Spiel.

Bevor auf die Taureck’sche Argumentation etwas näher eingegangen wird, seien die Besonderheiten seiner methodischen Vorgehensweise charakterisiert. Zu einem guten Teil betreibt der Autor Sprachkritik, jedoch nicht als Selbstzweck, sondern zwecks der Aufdeckung von Irrtümern, die unter dem Deckmantel wohlklingender Worte und Sätze Unheil in die Welt bringen oder dieses zumindest vorbereiten. In dieser Hinsicht gehört dieses Büchlein eher in die Tradition der ideologiekritisch motivierten Sprachreflexion eines Klemperer oder Adorno als in die eines Wittgenstein oder Quine – Sprachkritik wird hier zum Instrument der Gesellschaftskritik. Als ein methodisches Novum lässt sich die Simulation anonymer Dialoge hervorheben, welche immer wieder im Text auftauchen, diesen sogar zur Hälfte ausmachen. Diese fingierten Selbstgespräche sollen den Lesern eine Identifizierung mit der Position des Autors erleichtern, die nicht einfach dogmatisch „durchdekliniert“ wird, sondern erst in jenem selbstkritischen Frage-Antwort-Gedankenspiel an Konturen gewinnt. Die philosophische Reflexion geschieht hier bewusst in aufklärerischer Absicht, doch der Tatsache eingedenk, dass Philosophen in der Öffentlichkeit nicht den besten Ruf genießen, will Taureck seinen Ansatz in doppelter Weise verstehen: als Sensibilisierung der Philosophie für tagespolitische Ereignisse, aber auch als Diskussionsangebot an die Öffentlichkeit. Der Text richtet sich daher nicht nur an Experten, möchte aber von diesen nicht ignoriert werden.
Taureck beginnt mit der Analyse jenes Satzes, der als Artikel 1.1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland nicht nur ein Stück deutscher, sondern auch europäischer Geschichte ausmacht (letzteres zeigt seine Aufnahme in die Erklärung der Grundrechte und Grundfreiheiten, welche im Jahre 1989 – fünfzig Jahre nach seiner Erstformulierung – vom Europäischen Parlament verabschiedet worden ist): „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Diesem Satz kommt schon deswegen eine geschichtsträchtige Bedeutung zu, weil er sich als eine Art Wiedergutmachung Deutschlands gegenüber der groben Missachtung der Menschenwürde während der nationalsozialistischen Barbarei verstehen lässt. Mit diesem Satz kam schließlich eine Entwicklung zum krönenden Abschluss, jene Entwicklung, welche in der Antike begann, in der Renaissance anhielt und ihren vorläufigen Höhepunkt in der Zeit der Französischen Revolution hatte: die Aufwertung der menschlichen Würde, welche nun Teil des Gesetzes wurde. Doch bei all seiner historischen Relevanz zeigt der Satz beim näheren Untersuchen zwei deutliche Schwachstellen auf.
Die erste Schwachstelle macht Taureck am Gebrauch des bestimmten Artikels fest: „Die Würde DES Menschen ist unantastbar.“ Wer ist damit gemeint? Ein bestimmter Mensch oder gar alle Menschen? Dies bleibt unklar. Der Satz lässt somit die Möglichkeit einer interessegeleiteten Interpretation offen, nach der bestimmte Menschen bzw. Menschengruppen aus seinem Geltungsbereich herausfallen – mit fatalen Folgen. Mit der Mehrdeutigkeit eines Gesetzessatzes ergeben sich Interpretationsspielräume; mit diesen werden wiederum Handlungsspielräume offen gelassen, welche irgendeine politische Macht zu ihrem Vorteil (oft aber zum Nachteil anderer) ausnutzen kann. So können z. B. bestimmte Menschengruppen von der Würdeachtung ausgeschlossen werden, falls man unter „DEM Menschen“ nur jene Menschen versteht, die einen gültigen Pass, eine Arbeitserlaubnis oder eine hiesige Geburt aufweisen. Um solchen Missverständnissen vorzubeugen, welche politisch instrumentalisiert werden könnten, schlägt Taureck folgende Neuformulierung des Satzes vor: „Keines Menschen Würde darf angetastet werden.“ In dieser Form schließt der Satz jegliche Einschränkung aus – die Wendung „Kein Mensch“ bzw. „Alle Menschen“ bezieht sich auf die Gesamtheit der Menschen, ist somit unmissverständlich. Würde ein so formulierter Satz im Grundgesetz stehen, dann gäbe es keine Bereiche mehr jenseits des Gesetzes, somit auch keine Handlungsspielräume für die Politik. Diese wäre in die Schranken gewiesen.
Die zweite Schwachstelle betrifft das Verständnis der Würde. Taureck bemängelt den tautologischen Charakter der Rede von ihr. Würde ist Würde – aber was soll das heißen? Ähnlich wie beim Gebrauch des Adjektivs ‚gut‘, das der Würde oft angehängt wird, vermutet Taureck dahinter das Interesse an der Mitteilung von Inhaltslosigkeiten, welches unsere alltägliche Kommunikation prägt. Jenseits einer solchen Redeweise, „einer Sprache der Leere, des Vakuums“ (S. 25), gilt es nach der Bedeutung von Würde zu fragen. Zu diesem Zweck müssen vier typische Hindernisse beseitigt werden: (1) wie bereits angedeutet, der tautologische Sprachgebrauch, (2) Würdezuschreibung unter wenigen im Sinne eines sozialen Prestigegewinns, welcher eine Gleichbehandlung ausschließt, (3) Würde im „altmetaphysischen“ Sinn, als illusorische „Annäherung eines Menschen an das Ewige“, von dem man aber gar nicht weiß, was es sei bzw. wie man sich ihm nähern solle, und (4) Würde im „modernmetaphysischen“ Sinn, soll heißen: als Streben nach Verschmelzung mit anderen und daraus folgende individuelle Neugeburt, was dazu führt, dass sich Menschen oft an die Autorität einer Person als ihres „Repräsentanten“ klammern, dabei die Gefahren der Alleinherrschaft und Unterwerfung verkennend. Taurecks Fazit: „Menschliche Würde muss … dort fortgesetzt werden, wo weder Leere zelebriert, noch Prestige gehäuft [wird], noch Illusion herumgeistert noch Gefahr lauert. Wenn Menschenwürde möglich ist, so nur jenseits von Leere, Prestige, Illusion und Gefahr.“ (S. 52)
Um die zweite Schwäche des Gesetzessatzes zu beheben, bedarf es einer positiven Fassung des Bedeutungsgehalts des Begriffs der Menschenwürde, welche folgenden Kriterien genügen muss, damit die Würde als Rechtsgut fungieren kann: Rechtsfähigkeit, Rechtsgutbeschreibbarkeit und Rechtsanwendungsfähigkeit. Taureck führt zu diesem Zweck einen neuen Begriff ein, der sich dazu eignet, den für die Würde konstitutiven Doppelbezug – Bezug zum eigenen Selbst und Bezug zum Selbst der anderen – auszudrücken: den Begriff der „Selbst-Positionierung“. Der systematische Ertrag von Taurecks Schrift dürfte in der Prägung dieses Begriffs liegen. Mit ihm sei „ein beschreibbarer Inhalt für Menschenwürde“ (S. 59) gefunden. „Selbst-Positionierung bezeichnet diejenige Tätigkeit, mit der jeder seinen Bezug zu den anderen und zu sich selbst in Verhältnisse auszugestalten versucht.“ (S. 62) Beruf oder Lohnarbeit sind Bezeichnungen, die uns geläufiger sind, aber dasselbe meinen. Wer einer bezahlten Arbeit nachgeht, leistet Doppeltes: Indem er für jemanden etwas leistet, setzt er sich in ein Verhältnis zu ihm; indem er als Gegenleistung dafür einen Lohn bekommt, stellt er, vermittelt durch diesen, ein Selbstverhältnis her. Neben der entlohnten Arbeit gibt es noch zwei Arten der Selbst-Positionierung: die Selbstgestaltung (hier ist das Selbstverhältnis der Ausgangspunkt des Tuns, das Verhältnis zu anderen folgt erst auf jenes) und die ethisch-moralische Denkpraxis, in der nach einem Ausgleich zwischen beiden Verhältnissen gesucht wird. (Am Rande sei erwähnt, dass nach Taureck selbst im Falle von geistig oder körperlich behinderten Personen Selbst-Positionierung möglich ist und zwar indem jemand stellvertretend für diese Personen die Bildung von Verhältnissen übernimmt.)
Den auf diese Weise explizierten Begriff der Selbst-Positionierung nimmt Taureck in seine Version des Artikels 1.1 des Grundgesetzes auf. Der erste Änderungsvorschlag lautet im Ganzen: „(1) Weil alle Menschen sich selbst im Hinblick auf alle anderen selbst positionieren, und über die Einsicht ihrer damit bestehenden Mitwirkungsfähigkeit für das Gemeinwohl verfügen, deshalb sind alle Menschen der Achtung wert. (2) Die zu achtende Selbst-Positionierung einer jeden Person begründet die menschliche Würde. (3) Keines Menschen Würde darf angetastet werden.“ (S. 112 f. – Im Original hervorgehoben durch Fettdruck.) (Die positive Kehrseite der Unantastbarkeit der Menschenwürde ist das Recht auf Mitgestaltung einer gemeinsamen Ordnung. Dies ist also auch im Konzept der Würde mit enthalten, obgleich es der ursprünglichen Fassung des Grundgesetzsatzes nicht entnommen werden kann. Daher der entsprechende Einschub in Satz (1) der verbesserten Version.)
Wirft man jedoch einen Blick auf die politisch-ökonomische Lage der Gegenwartsgesellschaft, dann sieht man, dass die Lohnarbeit als geläufiges Modell der Selbst-Positionierung seit einiger Zeit in einer Krise steckt. „Wer nicht arbeitet, ist arbeitslos, wer arbeitet, wird arbeitslos“ (S. 78), so die nüchterne Bemerkung Taurecks. Trotz aller Versuche der Regierung, die Arbeitslosigkeit in den Griff zu bekommen, scheint sich die Tendenz dazu noch zu verstärken: „Ein erheblicher Teil der Bevölkerung wird dauerhaft keine oder eine nur bedingte Beschäftigung finden.“ (Ebd.) In der heutigen Arbeitsgesellschaft werden immer mehr Menschen von der Möglichkeit, einer bezahlten Arbeit nachzugehen, ausgeschlossen. Hinter der „Reformpolitik“ verbirgt sich eigentlich eine Politik der „Prekarisierung“, welche erst recht trübe Aussichten verspricht. Taureck weiß aber einen möglichen Ausweg aus der Krise: „Wenn es um ein Ende der Zukunftsängste geht, die auf der Unsicherheit der Arbeitsverhältnisse beruhen, so ist eine konsequente Abkehr erforderlich von jener Verbindung von Arbeit mit Erwerb.“ (S. 80) Arbeit könnte unter diesen Bedingungen angstfrei und sogar mit Begeisterung betrieben werden. Zudem bliebe es jedem Menschen selbst überlassen, ob er zusätzlich einer bezahlten Beschäftigung nachgehen würde oder nicht. Keine Frage – ein kühner Lösungsvorschlag! Aber einer, den Taureck auch zu begründen vermag. Er ist fest davon überzeugt, dass eine solche vom Staat lebenslänglich gewährleistete Existenzsicherung (aber nicht nach Art der Sozialhilfe, welche er zu Recht als „zynisches Almosen“ brandmarkt) bei den Menschen ungeahnte Tätigkeits- und Gestaltungspotentiale freisetzen würde. Geradezu emphatisch lässt Taureck seine Vision einer vom Diktat des Gelderwerbszwangs befreiten Gesellschaft verkünden: „Es könnten dann, weil niemand mehr von Sorgen um seine Unversorgtheit verzehrt würde, Filme gedreht werden, die noch nie gedreht wurden, Romane geschrieben werden, die noch nie geschrieben wurden, Erkundungen unserer selbst erfolgen, die uns bisher unbekannt blieben, Entdeckungen einander abwechseln, die noch nicht einmal geahnt wurden. Die materiale Freisetzung unserer Selbst-Positionierungen würde uns vor uns selbst würdiger erscheinen lassen.“ (S. 81)
So kann Taureck schließlich eine weitere wegweisende Ergänzung des Grundgesetzes vorschlagen: „Jedem Einwohner ist als Unterstützung bei seiner freien Selbst-Positionierung lebenslang eine an keine einschränkenden Bedingungen geknüpfte Existenzsicherung zu zahlen, die ihm ohne Lohnarbeit mühelos zu leben ermöglicht und bei der es ihm selbst überlassen bleibt, ob er zusätzlich einer entlohnten Arbeit nachgeht oder nicht.“ (S. 113 – Im Original durch Fettdruck hervorgehoben.)
Die Menschenwürde ist, seitdem von ihr die Rede ist, immer wieder in Gefahr, abgeschafft zu werden. Taureck erläutert dies kurz am Beispiel der europäischen Geistesgeschichte, bevor er sich den in der Gegenwart drohenden Abschaffungsgefahren wendet. Höhepunkt der Entwicklung der Würdekonzeption war die Französische Revolution, denn in ihr wurde im Gegensatz zur antiken und humanistischen Konzeption der Renaissance das Streben nach Wissen nicht zum Privileg einer begrenzten Menschengruppe (Philosophen oder humanistische Gelehrte), sondern zu einem anthropologischen Konstituens erhoben – niemand sollte von nun an von der Bildung ausgeschlossen werden. Der Nachteil lag allerdings in der verpassten Gleichbehandlung von Mann und Frau, weswegen das Konzept der Würde noch nicht allgemeingültig werden konnte.
Worin bestehen nun die Abschaffungsgefahren der Würde? Drei Weisen der Abschaffung sind schon erwähnt worden: (1) die Ausschließung durch nichts sagende Verallgemeinerung (die Rede von der „Würde DES Menschen“), (2) die Nichtkenntnis der Bedeutung des Wortes ‚Würde‘ und (3) das Verständnis der Würde als Prestige oder als metaphysische Konstruktion (daraus folgt die Gefahr der Ungleichheit bzw. der Nicht-Einlösbarkeit ihres Anspruchs). Im gegenwärtigen Zeitalter ist jedoch (4) die Konzeption der Menschenwürde der wohl größten Abschaffungsgefahr, soz. derjenigen der totalen Abschaffung, ausgesetzt. Taureck hat jedoch nicht, wie man vielleicht voreilig vermuten dürfte, die Gefahren im Auge, welche ihr im Zuge der gentechnologischen Manipulation des Erbguts erwachsen, worauf seit einiger Zeit mit (oft bloß affektiertem) Entsetzen reagiert wird. Nein, Taureck zielt auf etwas ganz anderes hin. Er bleibt dem politisch-philosophischen Duktus seiner Argumentation treu und zeigt auf den wunden Punkt der heutigen „Weltgesellschaft“: Terrorismus und Gegenterrorismus! Nicht allein religiös oder wie auch immer „motivierte“ Anschläge von Terroristen sind ein Verstoß gegen die Menschenwürde, sondern – und darauf legt Taureck besonderen Wert bei seinen Ausführungen – auch die verhängnisvolle Entscheidung der gegenterroristischen Fraktion des Westens, den Terrorismus mit militärischen Mitteln zu bekämpfen.
Der Hauptgrund für die derzeitige Eskalation dieses „entformalisierten Krieges“ liegt Taurecks Ansicht zufolge in der Projektion der Figur des „absoluten Feindes“. „Absolute Feindschaft bedeutet, dass der andere nicht nur der sichtbar andere, sondern der unsichtbar andere und dass der unsichtbar andere der dämonische andere wird, mit dem keine Verständigung möglich ist oder gesucht wird.“ (S. 101) Voraussetzungen für die absolute Feindschaft z. B. der islamischen Extremisten sind der Aufklärungs- und Bildungsrückstand in ihren Ländern, ferner der Demütigungsdruck seitens westlicher Länder. Auf der Seite der sog. Gegenterroristen lässt sich dagegen das Phänomen der „Inszenierung absoluter Feindschaft“ ausmachen, d. h. „der Versuch, Einfluss und Macht zu gewinnen aus der echten absoluten Feindschaft des anderen“ (S. 103). Dort wird zum Zweck der Aufrechterhaltung des Bildes des absoluten Feindes ein religiös-dämonologisches Vokabular eingesetzt, hier bedient man sich medienwirksamer Metaphern wie jener von der „Achse des Bösen“ (Taureck operiert hier wieder sprachkritisch). Wie auch immer, in beiden Fällen wird die Vorstellung von Würde als Achtung des anderen über den Haufen geworfen und die Selbst-Positionierung entweder missbraucht oder völlig zerstört: zerstört wird sie durch Selbstopferung der Terroristen, welche eigenes wie fremdes Leben in den Tod reißen, missbraucht dadurch, dass man eigene Staatsbürger in einen sinnlosen Krieg auf fremdem Boden schickt.
Taureck sieht jedoch den „Kampf gegen den internationalen Terror“ (eine abgedroschene Phrase, welcher sich die Medien gern bedienen) zum Scheitern verurteilt: einerseits weil, um einen „entformalisierten“ Krieg auf lange Sicht zu führen, viel Geld nötig wäre, das aber nicht vorhanden ist, andererseits weil die Opferbereitschaft der eigenen Bevölkerung immer mehr schwindet, nicht zuletzt infolge der Einsicht in die erlogenen Gründe der Kriegführung. Doch wie kann man der Spirale der Gewalt entkommen? Durch militärische Interventionen (oft im Namen der „Menschenrechte“) in fremden (zur Zeit islamischen) Ländern fordert man die Terroristen erst recht zu neuen Anschlägen in westlichen Großstädten auf und es besteht auch die Befürchtung, dass die Konflikte irgendwann die Nuklearschwelle erreichen oder gar überschreiten könnten. Taureck sieht eine mögliche Problemlösung in dem Verzicht westlicher Länder, vor allem jener Großmacht, von der zwar im Text nicht ausdrücklich die Rede ist, aber deren Name zwischen den Zeilen mitschwingt – also in ihrem Verzicht auf die Inszenierung und Praktizierung von absoluter Feindschaft. Das Argument ist schlicht (hoffentlich nicht zu schlicht): „Wer keine Motive zum Zuschlagen hat, wird der sein Zuschlagen nicht auch einstellen?“ (S. 104) Mit anderen Worten: Man gebe dem anderen nicht die Motive an die Hand, für einen (absoluten) Feind gehalten zu werden! Dann wird auch die Menschenwürde eine Chance haben.
Nicht nur aus dem eben geschilderten außen-, sondern auch aus einem innenpolitischen Grund stellt der Gegenterrorismus eine Gefahr für die Menschenwürde dar, nämlich durch den vergeblichen Versuch, seinen eigenen Bürgern um jeden Preis Sicherheit vor terroristischen Anschlägen zu garantieren. Eine Herstellung der „sichersten Sicherheit“ mit den äußerst zweifelhaften, eigentlich würdelosen Methoden der geheimen Überwachung (Stichwort: „Rasterfahndung“) funktioniert nach Taureck nur auf Kosten der Selbstidentität des Systems der Gemeinschaft. Das Fundament des Systems, die Achtung der Würde, wird auf diese Weise untergraben. Dabei könnte bereits eine alte Weisheit, die man bei Montaigne findet, Abhilfe schaffen, falls man sie sich zu Gemüte führt: Besonders jene Schlösser, die unter verstärktem Schutz stehen, werden geplündert, denn sie wecken die Begierde der Einbrecher. Die Strategie der inszenierten absoluten Feindschaft erschwert, ja verunmöglicht die Vereinbarung von Schutzbedingungen mit der Konfliktpartei – die einzige Möglichkeit für einen einigermaßen stabilen Frieden zu sorgen – , denn wie soll man mit dem Konfliktpartner darüber verhandeln, wenn er unsichtbar ist?! Solange das „Magnetfeld des gegenterroristischen Verhängnisses“ (S. 111) wirksam ist, wird der Menschenwürde die Abschaffung drohen. Taureck lässt am Ende seiner Betrachtungen die Frage offen, ob die Würde in der nahen Zukunft noch eine Chance haben wird. Es besteht allenfalls Hoffnung darauf.
Taurecks Streitschrift ist ein Beweis dafür, dass die scheinbar weltabgewandten und öffentlichkeitsscheuen Philosophen nicht nur Beiträge zur Identifizierung von gesellschaftlichen Problemen, sondern auch entsprechende Lösungsvorschläge liefern können. In diesem Zusammenhang ist Taurecks Plädoyer für die Wahrung der angeschlagenen Menschenwürde als philosophischer Eingriff in die korrumpierte Wirklichkeit zu verstehen. Sein Buch hat daher als wichtiges zeitgeschichtliches Dokument Aufmerksamkeit in einer breiteren Öffentlichkeit verdient. Doch da scheint das Problem zu liegen. Analog zu Taurecks Ansicht, dass alte Texte gern Irrtümer adeln (S. 13), könnte man provokativ behaupten, dass es neue Texte schwerer haben als alte, die Wahrheit unters Volk zu bringen (besonders wenn es sich um philosophische Texte handelt). Um öffentlich wirksam zu werden, müsste auch diese Publikation zunächst Echo bei anderen Intellektuellen finden, ferner aber auch von nicht-philosophischen Experten, sprich: Politikern, Ökonomen, Juristen, wahrgenommen werden, damit mit vereinten Kräften ein praktikables Konzept erarbeitet wird, welches zur Beseitigung der geschilderten Probleme dienen kann. Die Änderung des Gesetzestextes wäre ein vorstellbarer Schritt dazu – doch es ist bekannt, dass Gesetzesänderungen nicht von heute auf morgen erfolgen. Immerhin dürfte es bei Vertretern alternativer ökonomischer Konzepte erste Ansätze zur Projektierung der finanziellen Durchführbarkeit der Existenzsicherung geben (Taureck könnte sich die bereits bewährte Arbeit der Fremdversorgung als adäquates Finanzierungsmodell vorstellen). Die entscheidende Frage bleibt: Werden die dazu nötigen „Experten“ aufhorchen? Die Skeptiker mögen die Stirn runzeln, aber eins dürfte klar sein: Sollten sich im Laufe der Jahre die Stimmen für eine Rehabilitierung der Menschenwürde – auch und vor allem aus intellektuellen Kreisen – mehren, werden die politischen Machthaber nicht länger ihre Existenz und Vehemenz ignorieren dürfen. Bis dahin gilt es das Bewusstsein für eine Änderung der Verhältnisse zu schärfen – und Taurecks Verdienst ist es, mit seiner Schrift einen entscheidenden Schritt dazu getan zu haben.
Damir Smiljanic