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Beiträge zur geistigen Situation der Gegenwart Jg. 8
(2007), Heft 5
Auf S. 41 von »Das Vergessen der Vernichtung ist Teil der Vernichtung selbst« ist ein Foto aus Neues Volk. Blätter des Rassenpolitischen Amtes der NSDAP (1933–1944) abgedruckt: Ein junger Mann mit sorgfältig gescheiteltem Haar und in einer hellen Jacke steht aufrecht hinter einem andern Mann, der mit geschlossenen Augen leicht verkrümmt auf einem Stuhl sitzt; unter das Foto ist die Inschrift montiert: »Dieser Pfleger, ein gesunder kraftvoller Mensch, ist nur dazu da, um diesen einen gemeingefährlichen Irren zu betreuen. Müssen wir uns dieses Bildes nicht schämen?« Einmal davon abgesehen, dass sich der Pfleger, dem Foto nach zu urteilen, nicht »schämt« und dem andern Mann die Hand eher fürsorglich auf die Schulter legt, dass er wohl kaum nur für einen einzigen Kranken zuständig gewesen sein dürfte und dass der andere Mann auf dem Foto nicht im geringsten »gemeingefährlich« wirkt: Als Grund zum Schämen wird hier nicht ein Mangel an Mitgefühl, versäumte Hilfe für Kranke oder Schwache bezeichnet, sondern die Fürsorge des Gesunden, Starken für den, der Hilfe braucht. So zeigt das Foto mit der Inschrift beispielhaft, wie pervertiert im nationalsozialistischen Deutschland die Haltung gegenüber bestimmten Menschen war. Die Haltung, die hier zum Ausdruck kommt, erinnert an die gegenüber ghettoisierten Jüdinnen und Juden, deren Not und Leid man erst herbeiführte, um sie dann in ihrem von den Lebensumständen im Ghetto bestimmten Zustand zu verachten, sich über sie zu erheben und sie als minderwertige Menschen zu diffamieren, die kein Mitgefühl verdienten (vgl. etwa S. Friedländer, Die Jahre der Vernichtung, München: C. H. Beck 2006, S. 64 f.). Auch hier keine Idee davon, dass man sich eigentlich für die eigene Kälte und Ignoranz hätte schämen müssen.

Die nationalsozialistische Euthanasie hatte, wie Gerrit Hohendorf zeigt, eine Vorgeschichte: Schon viele Jahre vorher war von der »Vernichtung lebensunwerten Lebens«, der »Beseitigung der geistig völlig Toten« und von »Ballastexistenzen« die Rede (vgl. »Das Vergessen der Vernichtung…«, S. 36 ff.). Wer dann im nationalsozialistischen Deutschland in psychiatrischen Anstalten überleben konnte oder wer selektiert und ermordet wurde, das entschied sich nach »Nützlichkeitserwägungen«: »Ökonomische Unbrauchbarkeit« (bzw. mögliche Arbeitsleistung), »störendes Verhalten in der Anstalt und das klinische Urteil der Unheilbarkeit waren […] die entscheidenden Kriterien« (S. 47). Jüdische Anstaltspatientinnen und -patienten wurden rein aufgrund ihrer Abstammung ermordet (S. 50).
Der treffende Titel des Buchs – »Das Vergessen der Vernichtung ist Teil der Vernichtung selbst« – geht auf Jean Baudrillard zurück; entsprechend ist es die Absicht des Buchs, den Opfern – dem Vergessen und der Vernichtung entgegen – »einen Teil dessen wiederzugeben, was ihnen durch die vernichtende Psychiatrie genommen wurde, ihre Sprache und ihre individuelle, personale, und subjektive Dimension« (S. 11): Sie werden »in der Individualität ihres bio- und pathografischen Schicksals ernst und wichtig genommen und dadurch nicht nur aus der kollektiven Anonymität, sondern auch aus der ihnen durch die Akteure des Krankenmordes bewusst und gewollt zugewiesenen Inferiorität und ›Wert‹-Losigkeit herausgehoben« (S. 10). »Dieses Buch will der Geschichtsschreibung, der Erinnerung und der Re-Individualisierung der Ermordeten dienen« (S. 341).
Der sehr sorgfältig gearbeitete Band hat einen kürzeren geschichtlichen und methodischen sowie einen umfangreichen biografischen Teil; er enthält zudem ein ausführliches Literaturverzeichnis und ein Glossar, in dem die in den Biografien verwendeten Begriffe aus dem Bereich der Medizin bzw. der Psychiatrie erklärt werden, sowie eine große Zahl von Abbildungen: u. a. Fotos von den späteren Opfern, Briefe, Dokumente, Fotografien von den Pflege- und von den Tötungsanstalten. Allen Beiträgen und Lebensgeschichten sind Anmerkungen beigegeben, die historische und medizinische Hintergründe erläutern und auf die Quellen des Dargestellten verweisen.
Der erste Teil des Bandes ist als Basis und zum Verständnis des zweiten sinnvoll, ja notwendig: Auf ein »Geleitwort« (S. 9–14) und eine »Einführung« (S. 15–23) folgen fünf Beiträge zu geschichtlichen Voraussetzungen und methodischen Fragen, verfasst von Maike Rotzoll (»Verwahren, verpflegen, vernichten. Die Entwicklung der Anstaltspsychiatrie in Deutschland und die NS-›Euthanasie‹«, S. 24–35), Gerrit Hohendorf, Petra Fuchs, Paul Richter (»Exkurs zur Erforschung von Lebensläufen: Einzelfall und Statistik«, S. 73–79) und Ulrich Müller.
Wie Petra Fuchs in ihrem Beitrag »Die Opfer als Gruppe: Eine kollektivbiografische Skizze auf der Basis empirischer Befunde« (S. 53–72) darstellt, entstammten die Opfer überwiegend der Unter- und der Mittelschicht, nur selten der Oberschicht (S. 60). Bei intensiverem Familienzusammenhalt stieg die Chance zu überleben (S. 58). Mehr als die Hälfte der im Rahmen der Euthanasie ermordeten Menschen waren laut Diagnose schizophren (S. 60); etwas über 20% galten als »schwachsinnig«: »darunter fallen Lern- und geistig Behinderte, psychisch Kranke, aber im Einzelfall auch sozial unerwünschte Personen« (S. 61): »Unangepasstes Verhalten wurde vielfach als psychischer Defekt gedeutet und unter den Begriff des ethischen oder moralischen ›Schwachsinns‹ gefasst« (ebd.). Bei ca. 7% der Ermordeten war Epilepsie, bei 5% »progressive Paralyse« (Endstadium von Syphilis) diagnostiziert worden.
Beim Schreiben der Lebensgeschichten des zweiten Teils gab es das Problem, dass als Material oft nur die Krankenakten zur Verfügung standen, die aber »in der Regel den Blickwinkel der Ärzte, des Pflegepersonals und der Verwaltungsbeamten widerspiegeln« (S. 18); von welchen »Verzerrungsstufen« (S. 89) in den Notizen der Krankenakten auszugehen ist und wie aus diesen Akten durch Erzählen dennoch Bilder von individuellen Menschen rekonstruiert wurden, das beschreibt Ulrich Müllers ›methodisches Kapitel‹ »Metamorphosen. Krankenakten als Quellen für Lebensgeschichten« (S. 80–96; Müller schrieb auch den abschließenden Beitrag »Kein Schlusswort«, S. 337–345).
Gerrit Hohendorf vermittelt in ihrem – bereits oben zitierten – Aufsatz »Ideengeschichte und Realgeschichte der nationalsozialistischen ›Euthanasie‹ im Überblick« (S. 36–52) den historischen Hintergrund der Lebensgeschichten. Sie beschreibt u. a. das Verfahren zur Erfassung der späteren Opfer über Meldebögen (S. 43), ihre Selektion durch Gutachter, an welche diese Bögen geschickt wurden (S. 44), den Transport der Selektierten in Zwischen- und Tötungsanstalten (ebd.). Nachdem die Menschen ermordet worden waren, wurde den Familien in einem sog. »Trostbrief« die Todesnachricht übermittelt, mit einer frei erfundenen Todesursache (S. 44–47). Nach Protesten von kirchlicher Seite, aus Justizkreisen und auch aus der NSDAP »verfügte Hitler mündlich gegenüber [seinem Arzt] Karl Brandt die Einstellung der Vergasungen im Rahmen der ›Aktion T4‹« (d. h. der Ermordung der Anstaltspatientinnen und -patienten). »Bis dahin sind nach einer internen Statistik der Zentraldienststelle der ›T4‹ 70273 Anstaltspatientinnen und -patienten in den sechs Gasmordanstalten Grafeneck/Württemberg, Brandenburg/Havel, Hartheim bei Linz in Oberösterreich, Sonnenstein/Pirna in Sachsen, Bernburg/Saale und Hadamar in Hessen getötet worden. In den Regionen, die früh in die ›Aktion T4‹ einbezogen worden waren […], betrug der Anteil der getöteten Anstaltspatientinnen und -patienten 50% und mehr« (S. 47 f.). Der Stopp der »Euthanasieaktion«, der durch das Scheitern der Geheimhaltung der Massentötungen erforderlich geworden war, war aber nur ein scheinbarer; sowohl die Ermordung von Kindern (bei heraufgesetztem Alter von 3 auf 16 Jahre) als auch die Ermordung der erwachsenen Patienten »wurden in denzentraler Form fortgesetzt« (S. 48); die Zahl der nach dem »Stopp« im August 1941 im sog. »Deutschen Reich« (ohne Österreich) durch Euthanasie ermordeten Menschen wird auf 90000 geschätzt (S. 49 f.). »Die systematische Ermordung der jüdischen Patientinnen und Patienten kann«, so Hohendorf, »als ein erster entscheidender Schritt zum Genozid an den europäischen Juden verstanden werden. Im Entscheidungsprozess zur ›Endlösung der Judenfrage‹ spielten die bei der ›Aktion T4‹ gewonnenen Erfahrungen einer industriellen Massenvernichtung einschließlich der Übernahme eines großen Teils des Tötungspersonals eine entscheidende Rolle« (S. 50).
Der biografische Teil enthält insgesamt 23 Lebensgeschichten (S. 99–336) unterschiedlicher Länge, die von verschiedenen Autorinnen und Autoren (bzw. Erzählerinnen und Erzählern) erarbeitet wurden. Als Quellenbasis dienten, wie gesagt, in der Regel die Krankenakten.
Eine Ausnahme ist die Geschichte Martin Baders (S. 105–122), die von seinem Sohn Helmut Bader nach Erzählungen seiner Mutter, einem von seinem Vater niedergeschriebenen Lebensbericht, Briefen und amtlichen Dokumenten rekonstruiert wurde. Martin Bader (geb. 1901) war Inhaber einer Schuhmacher-Werkstatt. Der Aufsatz seines Sohnes lässt die Jugend seines Vaters wiedererstehen, die Zeit seiner Lehre, die Meisterprüfung, wie er seine Frau kennenlernte und heiratete, das Leben der jungen Familie mit den beiden Kindern Maria (geb. 1925) und Helmut (geb. 1934).
Baders Leidensgeschichte begann im Oktober 1918, als er an Encephalitis lethargica (Kopfgrippe) erkrankte und in dessen Folge ein Parkinson-Syndrom (mit Zittern der linken Hand, später Nachziehen des linken Beins) entwickelte. In den folgenden Jahren muss Bader etwa alle zwei Jahre die psychiatrische Klinik in Tübingen aufsuchen; nach seiner Entlassung geht es ihm jedes Mal besser. »Aber unter der ständigen Wiederkehr der Krankheit leidet selbstverständlich auch die Psyche«, so Helmut Bader: »Die Krankenakten der Klinik in Tübingen beschreiben seine Erregungszustände und Reizbarkeit« (S. 114). »Nie aber zeigen sich Anzeichen einer Geisteskrankheit, im Gegenteil: Alle seine schriftlichen Hinterlassenschaften zeugen von einem wachen und klaren Verstand« (S. 112). Im September 1938 wird Martin Bader vom behandelnden Arzt in die Heilanstalt Schussenried eingewiesen. »Die Familie kann im guten Glauben sein, dass er in der Heilanstalt am wirksamsten Hilfe erfahren könne« (ebd.). Nach verschiedenen Briefen, die vom Alltag in der Heilanstalt erzählen, erhält die Familie am 1.5.1940 als letzte Nachricht eine Postkarte von Martin Bader. Am 24. Juni teilt der Direktor von Schussenried der Ehefrau Maria Bader mit, dass ihr Mann in eine andere Anstalt verlegt worden sei (S. 117), am 28. Juni erhält die Familie die Nachricht vom Tod Baders durch einen »Gehirnschlag« (S. 118). In Wirklichkeit wurde er am 14.6.1940 in der Gaskammer von Grafeneck ermordet (S. 120). Die Verlegungsliste aus Schussenried gibt in der Spalte »a) Arbeitsfähig in % / b) ›Lebensunwert‹?« bei Bader an: »a) 0%« (S. 120 f.).
Aus den Krankenakten rekonstruiert ist die Geschichte von Erich F. (S. 163–166). Der geistig behinderte Junge wurde 1928 im Alter von fünf Jahren mit der Diagnose »Idiotie« in die Psychiatrie eingewiesen; mehrmals wird er als »nicht schulfähig« beurteilt. 1939 wird er nach Gnadental in Brandenburg verlegt, in eine an die Bodelschwingh'schen Anstalten in Bethel angeschlossene Anstalt. Nachdem Erich F. an die »T4«-Verwaltungszentrale in Berlin gemeldet wurde, wird er am 29.1.1941 in die sächsische Zwischenanstalt Altscherbitz verlegt: »Am 24. März 1941 wird Erich F. mit 79 weiteren psychisch kranken oder geistig behinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen von Altscherbitz aus in die Tötungsanstalt Bernburg deportiert und dort vergast« (S. 165). Zu den geistig Behinderten, die im Rahmen der Euthanasie ermordet wurden, gehören auch Günter E. (vgl. S. 140–162) sowie die Schwestern Maria und Hermine W. (geb. 1899 bzw. 1900; vgl. S. 292–299), die am 21.5.1940 (Günter E.: im Alter von 10 Jahren; S. 158) bzw. am 8.8.1941 (Maria und Hermine W.) durch Gas umgebracht wurden.
Hedwig H. (geb. 1904) wird 1935 stationär in eine psychiatrische Heilanstalt aufgenommen – Diagnose: progressive Paralyse (als Endstadium der Syphilis) –, zwischendurch für wenige Monate entlassen, dann wieder aufgenommen; wenige Monate nach der Scheidung von ihrem Mann wird sie in einer Tötungsanstalt ermordet. »Die Krankenakte schließt am 11. Juli 1941 mit dem Vermerk ›ungeheilt entlassen‹« (S. 187).
Im Fall von Fritz D. besteht die Krankenakte fast nur aus Briefen seiner Angehörigen, nach denen seine Geschichte erzählt wird (S. 123–132). Er war Mitte 20, als bei ihm um 1930 vereinzelt, einige Jahre später gehäuft epileptische Anfälle auftraten. Nach einem Aufenthalt in der Nervenklinik Leipzig Mitte der 30er Jahre wird er – vermutlich unter der Bedingung, dass er sterilisiert wurde – entlassen; nach fünf Jahren erleidet er einen Rückfall und wird – gegen seinen Willen und den seiner Eltern – statt in ein Krankenhaus wieder in die Nervenklinik gebracht. Fritz D. wird verschiedentlich in eine andere Anstalt verlegt; trotz intensiver Bemühungen seiner Familie – die möglicherweise ahnte, dass er in Gefahr war – wird er nicht nach Hause entlassen; im Sommer 1941 wird er mit anderen in eine Tötungsanstalt gebracht und ermordet.
Wie schon die skizzierten Beispiele erkennen lassen, erzählt der Band von Menschen mit völlig unterschiedlichen Krankengeschichten: Manche waren über viele Jahre ständig in psychiatrischen Anstalten, andere kürzere Zeit oder wurden (wie Martin Bader und Fritz D.) zwischendurch entlassen, weil es ihnen besser ging. Es wird von geistig behinderten Menschen berichtet und von Menschen, die als Erwachsene psychisch erkrankten. Andere Patienten fielen auch durch kriminelle Handlungen auf (Julius G., S. 179–184; Martha W., S. 285–291).
Die Geschichte des 1904 taubstumm geborenen B. Oppenheimer (S. 226–240), der später zudem unter epileptischen Anfällen litt und möglicherweise geistig behindert war, ist ein Beispiel für das Schicksal jüdischer Patienten und Patientinnen; zur gleichen Zeit, als seine Eltern (die überlebten) nach Gurs in Südfrankreich deportiert wurden, wurde B. Oppenheimer in Grafeneck ermordet (S. 236).
Im Fall von Therese W. (S. 308–336), die der Oberschicht zugehörte, lag vielleicht gar keine psychische Erkrankung vor (oder keine, die den Aufenthalt in einer Psychiatrie erfordert hätte): Sie war eine Frau, die »hin- und hergerissen [war] zwischen zwei sich scheinbar ausschließenden Lebensentwürfen: dem Aufgehen in einem harmonischen Ehe- und Familienleben nach bürgerlichen Vorstellungen auf der einen und ihrem tiefen Bedürfnis nach geistiger Betätigung und eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit auf der anderen Seite« (S. 308). Mit ihrem Mann Ludwig, einem angesehenen Professor der Universität Leipzig, hatte sie vier Kinder. Während Ludwig die Ehe als in den ersten Jahren außerordentlich glücklich ansah, gab Therese W. an, mit ihrem Mann nie wirklich glücklich gewesen zu sein und auch nie wirklich »Mutterfreuden« empfunden zu haben (S. 311). Auf der Suche nach einem ›idealen Freundschaftsbündnis‹ zu einem Mann (S. 310) schließt sie sich Tor Larson, einem Doktoranden ihres Mannes, an und verlangt von ihrem Mann (der einwilligt), dass Larson als dauernder Gast im Haus der Familie wohnen solle; als Larson auszieht – Therese W. ist mit den Kindern bei ihrem Vater in München zu Besuch –, ›eskaliert die Situation‹ (was immer das genau bedeutet; vgl. S. 315); als ihre Schwester sie in eine psychiatrische Anstalt in München einweisen lassen will, reist Therese ohne ihre Kinder nach Leipzig zurück. Immer wieder spricht sie von Scheidung; während eines Streits im August 1924 stellt ihr Mann es Therese »dann auch einmal anheim, die Wohnung zu verlassen. Nur kurze Zeit später waren die Koffer gepackt und ein Abschiedsbrief an die Tochter verfasst. Ludwig ließ daraufhin seine Frau von der Wohlfahrtspolizei abholen. Auf diese Weise landete Therese in der psychiatrischen Klinik in Leipzig« (S. 316).
Der erste Klinikaufenthalt dauerte einen Tag, ein zweiter vier Monate. Nachdem ein jüdischer Psychiater, bei dem sie über Jahre in Therapie war, aus Deutschland emigriert war, musste sie 1935 wieder in die Leipziger Klinik. Die Patientin – bei der 1924 eine ›psychopathische Konstitution‹ diagnostiziert worden war, bei ›fast ans Wahnhafte grenzenden Überzeugungen‹ (S. 319) – »wird als psychotisch schwer verändert beschrieben«: Doch ist es möglich – so Philipp Rauh, der diese Lebensgeschichte erzählt –, dass sich nicht ihr Gesundheitszustand ungünstig verändert hat, sondern dass sich »zwei Jahre nach der ›Machtergreifung‹ der Nationalsozialisten vielmehr der Grundton bzw. die Haltung gegenüber den Patienten in der Universitätsklinik Leipzig gewandelt hat« (S. 320). Therese W., die die nächsten Jahre in einem Sanatorium sowie in verschiedenen psychiatrischen Anstalten verbringt, wird Anfang 1941 in Pirna durch Gas ermordet.
Das Anliegen des Buchs wird naturgemäß dort am besten realisiert, wo – wie bei Martin Bader, Therese W., Fritz D. und anderen – mehr Material vorliegt und mehr vom Leben dieser Menschen erzählt werden kann. Bei den nur wenige Seiten langen Erzählungen werden die Lebensgeschichten und die dahinterstehenden Personen für die Leser weniger greifbar; doch das ist kein Fehler des Buchs: der Band leistet das angesichts der Quellenlage Mögliche. »Das Vergessen der Vernichtung ist Teil der Vernichtung selbst«, ein ›biografisches Lesebuch‹, ist – mit seiner guten Kommentierung und Erklärung der historischen und medizinischen Hintergründe – allen Lesern, nicht speziell Fachleuten, zugänglich. Es ist zu hoffen, dass das Buch eine große Zahl von Leserinnen und Lesern erreicht.
Thomas Reichert